Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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von Natur berufen den Ehrendienst bei feierlichen Gelegen- 
heiten, wie namentlich dem Einzuge der Landes-Grafen, zu" 
übernehmen, doch mussten sie auch bei Unruhen als öffent- 
liche Schutzwacht auftreten und im Kriegsfalle zur Ver- 
theidigung von Stadt und Land aufziehen. Sie trugen früher 
zweifarbige Röcke mit silbernen Wappen-Abzeichen, als 
Ehrenkleid zur Unterscheidung von dem übrigen Volk, doch 
hatte man schon zu der Zeit, als die Schutzenverbände ihre 
höchste Bedeutung erreichten, was etwa seit 1570 geschah, 
diese gemeinsame Tracht aufgegeben; nach 1578 wenigstens 
kommt dieselbe nicht mehr vor.  Umsomehr legte man auf 
die innere Vervollkommnung, die kriegerische Ausbildung 
Werth. Eigene Trillmeister übten auf besonderen Trillplätzen 
die Schützen, namentlich die jüngeren in der Handhabung der 
Waffen, im Verständniss der Befehlswörter und überhaupt 
im Kriegshandwerk ein. Die Mannschaften waren in Fähnlein 
und Rotten getheilt und standen unter Feldwebeln, Fähndrichen, 
Unterhauptleuten, Hauptleuten und Obersten. Jedes Fähnlein 
trug seine besondere Fahne von bestimmter Farbe, Weiss, 
blau, gelb, grün und oranienfarbig, oder auch mehrfarbig. 
ln Leyden z. B., wo die Schützen schon frühe eine 
besonders hervorragende Stellung und Bedeutung erlangt 
hatten, waren sie schon seit Alters her die ordentliche Schutz- 
wache der Stadt. Sie besetzten Tag und Nacht das Rathhaus 
und die Thore, und gaben auch sonst die nöthigen Wachen 
ab. Unter dem 25. Juni 1438 hatten sie eine merkwürdige 
Handveste erhalten, die bezeugt, welchen hohen Werth die 
Stadt auf ihre Schützerei und die watfenkundige Ausbildung 
ihrer Bürger legte. Es wurde nämlich der St. Joris-Gilde 
zugestanden: „dass, wenn es durch Zufall geschehe, dass Einer 
der auf der Duhle schiessenden Gesellen Jemand träfe und 
verwundete, so dass dieser dadurch vom Leben zum Tode 
käme, er deswegen nicht zur Strafegezogen sondern frei und 
ledig bleiben sollef") Ein ganz ähnliches Zugeständniss war 
1) J. van Dyck, Beschryv. van alle de schilderyen op het stad- 
huis v. Amsteldam etc. Amsteld. 1790. S. I0. 
 S. van Leewen, Korte besgryving van Leyden u. s. w. Leyden 
1672. S. (33. 
	        
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