Volltext: Abhandlungen und Forschungen zur niederländischen Kunstgeschichte (Bd.1)

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Zur Geschichte dex 
1d Regentenstücke. 
des deutschen Mannes, Waffen zu führen, und sein Aufschwung 
hängt mit dem Aufschwung der Städte im späteren Mittelalter 
zusammen. Die bewaffnete Bürgerschaft war die Macht der 
Städte, und Verbände der Städte unter einander verliehen 
dieser Macht eine geschlossene Stärke gegenüber dem Adel im 
Reiche. Deshalb War die Uebung der Bürgerschaft im 
Gebrauche der Waffen eine sehr ernste und wichtige Sache, 
und da diese Waden für die Städte, deren Hauptaufgabe 
voraussichtlich der Kampf zu Fuss hinter Wall und Graben 
war, naturgemäss Schiesswaffen waren, so wurden jene 
Uebungen Schiessübungen. Diese Schiessübungen verbanden 
die Bürger in Brüderlichkeit, und so schlosss man sich denn 
zu Schützenverbänden zusammen, die bestimmte geschriebene 
Satzungen erhielten. Wir besitzen unter andern die Satzungen 
der Düsseldorfer Schützen von 1435 und 1452, aus denen man 
ersieht, wie genau und sorgfältig Alles geordnet war. 1) 
Die Städte veranstalteten grosse Festschiessen, zu denen 
sie mittelst feierlicher Ausschreiben einluden, und durch die 
sie auch die politische Verbindung mit anderen befreundeten 
Städten oder Fürsten zu befestigen trachteten. Alle Einzel- 
heiten, insbesondere die Ordnung und Gesetze des Schiessens 
sowohl mit der Armbrust wie mit der Zielbüchse, als nament- 
lich auch die Einrichtung des mit dem Schiessen verbundenen 
'„Glückshafens" waren in den Ausschreiben angegeben, wie 
man z. B. aus dem Kölner Ausschreiben von 15012) oder dem 
Strassburger von 15763) ersehen kann. Ein Bild solches Schiess- 
platzes mit den Schiesständen, dem Glückshafen, den Trink- 
zelten, den Ankornmenden und Aufziehenden hat uns Tobias 
Stimmer in seinem grossen Holzschnitt, der dies Strassbtirger 
Festschiessen von 1576 darstellt, überliefertf) Den Glanztheil 
1) A. Fahne, Forschungen auf dem Gebiete der rhein. und 
westf. Geschichte. I. 2. S. 95 tT. Köln. 1864. 
2) Bei Fahne. S. 106 ff.  
3) R. Reuss, Zur Gesch. des gross. Strassb. Freischiessens 1576. 
Strassburg 1876. S. 55 ff. 
4) In Lichtdruck herausgegeben, mit Text von August Schricker. 
Strassburg 1880.
	        
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