Volltext: Dürer (Bd. 2)

Leibgeding. 
Das 
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einen Brief an den Nürnberger Staatsmann Chriftoph Krefs, 
der f1ch am kaiferlichen Hoflager befand l). Er bittet den- 
felben, von Stabius zu erfragen, ob er in feiner Sache etwas 
ausgerichtet hätte und wenn dies nicht der Fall wäre, möge 
er felbft beim Kaifer für ihn eintreten. Er möge geltend 
machen, ßdafs er bisher der kaiferlichen Majefiät drei Jahre 
lang gedient und das Seinige dabei eingebüfst habe; und 
wenn er feinen Fleifs nicht dargeftreckt hätte, fo wäre das 
zierliche NVerk  ohne Zweifel die Ehrenpforte  zu 
keinem folchen Ende gekommen; er bitte daraufhin kaifer- 
liche Majeftät, ihn dort mit den IOO Gulden zu belohnem 
u. f. f. Die Fürfprache war vom heften Erfolge begleitet. 
Noch von demfelben Jahre, vom 6. September 1515 datiert 
das kaiferliche Privilegium für Dürer. Der Kaifer fagt darin, 
ndafs er angefehen und in Betracht gezogen habe, die Kunft, 
Gefchicklichkeit und Verftändigkeit, wegen deren unfer und 
des Reiches lieber Getreuer, Albrecht Dürer, vor uns ge- 
rühmt wird; desgleichen die angenehmen, getreuen und nütz- 
lichen Dienfte, die er uns und dem heiligen Reiche, auch 
unferer eigenen Perfon in mannigfaltiger Weife oft und 
bereitwillig gethan hat, noch täglich thut und hinfort wohl 
thun mag und follw. Er verleiht ihm daher ein Gehalt von 
100 Gulden Rheinifch, das ihm fein Leben lang alljährlich 
von der gewöhnlichen Stadtfteuer von Nürnberg in feinem 
Namen ausbezahlt werden foll. Und diesmal behielt das 
kaiferliche Wort feine Geltung, obwohl Maximilian fpäter 
ohne Rückficht auf andere Verpflichtungen die ganze Nürn- 
berger Stadtfteuer an den Kurfürften Friedrich von Sachfen 
auf fechs Jahre verpfändete. Der Kurfürft, ein alter Gönner 
Dürers, liefs es diefen nicht entgelten und billigte ausdrück- 
lich deffen Bezahlung  Dürer felbPr beftätigt I52O in feinem 
1) Manufcript im kön. Mufeum zu 
Berlin. Campe, Reliquien 55; Dürers 
Briefe, 39, mit Anmerkung. Dais 
der Brief in das Jahr 1515 gehört, 
iü mir feitdem unzweifelhaft geworden 
Dafs er {ich auf Maximilian bezieht, 
bemerkte fchon Ludwig Geiger in 
feiner fehr gründlichen Recenfion mei- 
ner vBriefe Dürersa, Göttinger gelehrte 
Anzeigen 1873. Stück 25, S. 977. 
2) Dürers Briefe 165. M. M.Mayer, 
Des alten Nürnbergs Sitten und Ge-
	        
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