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XIV.
Kaifers.
den Dienßen des
grofse NVerk nannte man ßden Triumphe Es zerfiel in
zwei Theile. Den einen bildete die vEhrenpfortea des
Kaifers Maximilian; und mit der Zeichnung diefes erften
Theiles ward Dürer zweifelsohne im Jahre 1512 betraut.
Die gelehrte Leitung des Entwurfes und die zahlreichen
deutfchen Infchriften dazu beforgte Johannes Stabius.
So weit wir bisher über das Leben diefes vielfeitigen
Mannes unterrichtet find, war er ein Oefterreicher, vielleicht
ein Wiener von Geburt'). Johann Cufpinian, der Dichter,
Arzt und Gefchichtfchreiber, fagt in der Vorrede zu feinem
ivLeben Maximiliansv: Stabius fei ein Mann von fcharfem
Verftande und feltener Gelehrfamkeit und I6 Jahre lang
ununterbrochen, auf Feldzügen wie im Frieden, des Kaifers
Begleiter gewefen. Sein Schüler, der Aftronom Tanftetter,
berichtet bereits 1514: auch in den übrigen Künften habe
Stabius einen feinen und durchdringenden Geift gezeigt und
in Profa und in Verfen vieles hervorgebracht, woran {ich
die Nachwelt noch ergötzen werde. Namentlich habe der
Kaifer an den feltfamen Dingen, die er ausgedacht, täglich
feine Freude gehabt und ihn fo hochgehalten, dafs er für
ihn einen neuen Lehrftuhl der Aftronomie und Mathematik
in Wien geftiftet habe. Dies bezieht {ich auf jenes Collegium
poetarum et mathematicorum, das Maximilian im Jahre I 501
unter dem Vorfitze des Konrad Celtes" an der Wiener Uni-
verfität errichtete mit der Befugnifs, gekrönte Poeten zu
ernennen. Stabius war der erfte, dem gleich im folgenden
Jahre diefe Auszeichnung widerfuhr. Er war fchon früher
Mitglied der von Celtes gegründeten Societas Danubiana
und fpielte mit in deffen Komödie Ludus Dianae, bei deren
Aufführung vor dem Kaifer. Und wie einft Celtes auf die
Verbindungen mit der Kunftftadt Nürnberg befonderen
Werth gelegt hatte, fo beeilte fich auch Stabius davon
Nutzen zu ziehen und fie zu einem Ausgangspunkte für
I) Vergl. Sotznmann, über I, Sta-
bius und deffen Weltkarte von 1515;
Monatsberichte über die Verhandl.
der Gefellfch. f. Erdkunde zu Berlin
1848, Neue Folge V. 232 ff.