Brüder.
Die
Dürers fcheint diefer letzte Zweig der Familie in ziemlich
dürftigen Verhältniffen gelebt zu haben Deshalb vielleicht
verliefs auch Endres Nürnberg, um dem Bruder Hans nach-
zuziehen und ohne Erlaubnifs des Stadtraths fich in Krakau
niederzulaffen. Der Rath forderte ihn daher 1534 auf jene
Stadt zu verlaffen und fein Hauswefen wieder in der Vater-
ftadt aufzufchlagen Diefer Aufforderung fcheint er Folge
geleiftet zu haben. Doch im Jahre 1538 gibt ihm der Rath
wieder ein Empfehlungsfchreiben an den König Sigismund
von Polen, weil Andreas dort viele Ausftände einzukaffieren
hätte 3). Dies läfst vermuthen, dafs fein Bruder Hans Dürer
inzwifchen verftorben fei, fonft hätte Andreas wohl weder
grofse Forderungen in Polen gehabt, noch auch hätte er
dafelbPc eines Empfehlungsbriefes bedurft. Von da ab ver-
fchwinden alle Nachrichten von der Familie Dürers, und da
jene Conftantia als der einzige Sprölisling derfelben in der
dritten Generation erfcheint, fo erledigen {ich hiermit von
felbPt alle Verfuche, welche aus dem Vorkommen des gleichen
oder ähnlicher Namen auf einen Weiteren Fortbeftand der
Familie fchliefsen laffen möchten. Nur Gilich, d. i. Egidius
Kilian Proger, der Tochtermann Andreas Dürers, gehört
felbft noch der Kunftgefchichte an, indem er flch als ein
ganz gefchickter Kilpferitecher erweift. Er fertigte meiitens
fchmucke kleine Zierleiften als Vorlagen für Goldfchmiede;
ihm gehört nämlich das aus einem mit G verfchränkten K
und einem P gebildete Monogramm an, welches unter den
Werken der fogenannten Kleinmeifter vorkommt. Bartfch 4)
führt neun, Nagler 71) noch zwei weitere Blätter von ihm an;
die Zahl wird {ich wohl noch verdoppeln laffen. Die nxeiften
der bisher bekannten Stiche führen das Datum 1533, ein-
zelne 1534 oder 1540. Ueber die Zugehörigkeit derfelben
kann kein Zweifel obwalten, nachdem die letzterwähnte
Jahreszahl einmal von der Bezeichnung: vGilich Kilian Proger
l) Lochner, Anz. f. K. d. Vorzeit
1869. Sp, 231,
2) Baader, Beiträge LKunRg. II, 25.
3) Baader, Jahrb, f_Kunftw.I, 246.
4) Peintre graveur, IX. S. 33.
5) Monogmmmißen, III, S. 25.