Volltext: Dürer (Bd. 1)

Die F amilie. 
das Zeichengeld mit ihnen zur Hälfte zu theilen. Meifter 
Holper fcheint fein Handwerk in gröfserem Mafsftabe be- 
trieben zu haben und auch Hausbefitzer gewefen zu fein, 
wenigftens ift in Endres Tuchers Baumeifterbuche der Stadt 
Nürnberg im Jahr 1467 die Rede v von des Holpers Hause I). 
Von feiner Ehefrau Kunigunde, einer gebornen Oellinger 
von Weifsenburg, hätte er ein Töchterlein Namens Barbara. 
Kaum dafs das Kind herangewachfen war, hatte flch der 
fremde Gefelle Albrecht das Vertrauen der Eltern dermafsen 
erworben, dafs f1e ihn zu ihrem Eidam auserfahen. Im 
Jahre 1467 führte der 40 jährige Albrecht die erft 15 jährige- 
Braut heim, seine hübfche, gerade Jungfraua, wie Dürer 
nach den Auffchreibungen des Vaters berichtet. Nicht ohne 
Zuthun des Meifters mochte es gefchehen fein, dafs gleicl1- 
zeitig vdes Holpers Eidam, Albrecht genannte vom Rathe 
aufgefordert ward, mit feinem Meifter zu fchwören, dafs er 
des Silberzeichen- und Goldftreicher-Amtes getreulich warten 
wolle; zugleich ward er angewiefen Bürger von Nürnberg 
zu werden. Dem Auftrage leiftete Albrecht Dürer am 
S. Juli 1468 Folge, indem er {ich gegen Erlag der bei den 
Goldfchmieden auf zehn Gulden Stadtwährung feftgefetzten 
Summe als "Meifter aufnehmen liefs und zugleich für das 
Bürgerrecht zwei Gulden erlegte, als die niedrigfte Gebühr 
für ein nachgewiefenes Vermögen unter hundert Gulden. Bei 
diefer Gelegenheit wird Albrecht zuerft bei feinem Familien- 
namen Dürer genannt; nicht als 0b er fich um diefe Zeit 
erft den Namen beigelegt hätte, fondern vielmehr und wahr- 
fcheinlicher blos darum, weil der zugewanderte Fremdling 
nur bei jenem entfcheidenden Acte mit feinem fonft wenig 
bekannten vollen Namen bezeichnet ward. Noch 1470 am 
29. März leiftete er wieder als ßAlbrecht, des Holpers 
Eidanm den Eid als Verfucher und Aufzieher der Gold- 
fchmiedezunft. 
I) Edition v. Weech und Lexer, 
Bibliothek des Litterarifchen Vereines, 
Stuttg. 
1862. 
174,
	        
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