Nürnberg,
möglichft abzufchwächen, fo begünftigte er noch weniger
die Bildung neuer Innungen. Insbefondere wurde jede
zünftige Verbindung und Gliederung innerhalb der Kunft-
gewerbe forgfam hintangehalten. Dabei mochte wohl ur-
fprünglich der Hintergedanke obwalten, dafs die gebildeteren
Kunfihandxiverker als Corporationen leichter Einflufs auf die
Verwaltung gewinnen könnten; für das Gedeihen der Künfte
felbft war aber die Fernhaltung von Form und Zwang ein
unfchätzbarer Segen, und die augenfcheinlichen Erfolge
konnten den Rath leicht im Ausharren bei diefem Her-
kommen beftärken. So blieb denn, im Gegenfatze zu
anderen Reichsfiädten, die Malerei in Nürnberg eine wfreie
Kunftr, zwar nicht im Sinne der xArtes liberalesa, fondern
als ein, keinem Zwange durch befondere Ordnungen unter-
worfenes Handwerk. Als z. B. einmal ein Scharfrichter flch
im Malen verfuchte und die anderen Maler deshalb klagbar
gegen ihn auftraten, weil er ihre Befchäftigung dadurch
unehrlich mache, da wurde der Henker in feiner Befugnifs
zu malen nicht nur nicht behindert, fondern ausdrücklich
beftätigt, denn Malen, hiefs es in dem Befcheide fei
eine freie KunPc. Galt doch als folche in Nürnberg lange
Zeit auch das Gewerbe der Schreiner, denen die Bitte um
Meifierftück und Ordnung wiederholt abgefchlagen und erft
1529-30 bewilligt wurde. Später haben zwar allmählich
viele diefer xfreien Künfiee Satzungen angenommen oder
erhalten; bis zu Dürers Zeiten aber wachte der Rath noch
mit grofsem Eifer darüber, dafs nichts, was entfernt dem
zünftifchen Wefen glich, in Nürnberg aufkam oder durch
fremde Gefellen eingefchleppt wurde 1).
Dafür bemühte {ich der Rath auch auf alle Weife für
die Wohlfahrt der Bürger zu forgen und jedem berech-
tigten Wunfche entgegen zu kommen; er war einer der
erPcen, der eine geordnete Polizei einführte. Jedermann ward
Sicherheit der Perfon und des Befitzes gewährleifiet; in
Briefliche
Mittheilung
Lochner,