Volltext: Dürer (Bd. 1)

Nürnberg, 
möglichft abzufchwächen, fo begünftigte er noch weniger 
die Bildung neuer Innungen. Insbefondere wurde jede 
zünftige Verbindung und Gliederung innerhalb der Kunft- 
gewerbe forgfam hintangehalten. Dabei mochte wohl ur- 
fprünglich der Hintergedanke obwalten, dafs die gebildeteren 
Kunfihandxiverker als Corporationen leichter Einflufs auf die 
Verwaltung gewinnen könnten; für das Gedeihen der Künfte 
felbft war aber die Fernhaltung von Form und Zwang ein 
unfchätzbarer Segen, und die augenfcheinlichen Erfolge 
konnten den Rath leicht im Ausharren bei diefem Her- 
kommen beftärken. So blieb denn, im Gegenfatze zu 
anderen Reichsfiädten, die Malerei in Nürnberg eine wfreie 
Kunftr, zwar nicht im Sinne der xArtes liberalesa, fondern 
als ein, keinem Zwange durch befondere Ordnungen unter- 
worfenes Handwerk. Als z. B. einmal ein Scharfrichter flch 
im Malen verfuchte und die anderen Maler deshalb klagbar 
gegen ihn auftraten, weil er ihre Befchäftigung dadurch 
unehrlich mache, da wurde der Henker in feiner Befugnifs 
zu malen nicht nur nicht behindert, fondern ausdrücklich 
beftätigt, denn Malen,  hiefs es in dem Befcheide  fei 
eine freie KunPc. Galt doch als folche in Nürnberg lange 
Zeit auch das Gewerbe der Schreiner, denen die Bitte um 
Meifierftück und Ordnung wiederholt abgefchlagen und erft 
1529-30 bewilligt wurde. Später haben zwar allmählich 
viele diefer xfreien Künfiee Satzungen angenommen oder 
erhalten; bis zu Dürers Zeiten aber wachte der Rath noch 
mit grofsem Eifer darüber, dafs nichts, was entfernt dem 
zünftifchen Wefen glich, in Nürnberg aufkam oder durch 
fremde Gefellen eingefchleppt wurde 1). 
Dafür bemühte {ich der Rath auch auf alle Weife für 
die Wohlfahrt der Bürger zu forgen und jedem berech- 
tigten Wunfche entgegen zu kommen; er war einer der 
erPcen, der eine geordnete Polizei einführte. Jedermann ward 
Sicherheit der Perfon und des Befitzes gewährleifiet; in 
Briefliche 
Mittheilung 
Lochner,
	        
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