Volltext: Dürer (Bd. 1)

Gründung, Verfaffung. 23 der klugen Mäfsigung der herrfchenden Klaffe ift es aber, wenn gleichwohl gegen das Ende des XIV. Jahrhunderts Handwerker nicht blofs im engeren Rathe, fondern vereinzelt auch an der Seite der höchften XVürdenträger der zwLofungem erfcheinen. Ihre Betheiligung an der Regierung fank freilich bald zu einer blofsen Ehrenftelltmg herab, indefs die oli- garchifche Verfaffung nur um fo fefter gefügt und gegen jeden Eingriff von Nichtberechtigten abgefchloffen wurde. An der Spitze der Republik ftanden nämlich der erfte und der zweite Lofunger, welche die Aufficht über die Schatzkammer und die Finanzverwaltung führten und zu- fammen mit dem Kriegshauptmanne der Stadt auch die drei Obrifthauptleute genannt Wurden. Sie waren gewählt aus den fieben vElteren Herrna und diefe Wieder aus den drei- zehn Alten Bürgermeiftern, die mit den dreizehn Jüngeren gemeinfam die Gefchäfte führten, fo dafs abwechfelnd alle vier Wochen je einer von jeder Gruppe mit dem andern zufammentrat als die fogenannten ßFragere. Diefe fechs und zwanzig Bürgermeifter bildeten mit acht, gleichfalls pa- trizifchen vAlten Genanntem und mit acht Handwerkern, als den Vertretern der gefammten Zünfte, zufammen den- wkleinen Rathr von zwei und vierzig Mitgliedern, bei dem alle Staatsgewalt lag. Diefem war der gröfsere Rath von wGenanntenr aus der ganzen Gemeinde untergeordnet, doch wurde derfelbe nur in feltenen Fällen zur Berathung und Befchlufsfaffting zufammenberufen. Auch die acht Handwerker des kleinen Rathes nahmen blofs formell an den Berathungen deffelben Theil; fie waren nur den Zünften der Metzger, Bäcker, Lederer, Schmiede, Schneider, Kürfchner, Tuch- macher und Bierbrauer entnommen, und der erfte und an- gefehenfte unter ihnen unterftützte die Lofunger bei der Steuererhebung und der jährlichen Rechnungslegung vor den fieben Elteren Herrn. Dabei behielt es fein Bewenden, auch nachdem Gewerbe und Künfte einen unverhältnifs- mäfsigen Auffchwung genommen hatten. Chriftoph Scheurl konnte daher 1516 mit Recht an
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