Gründung,
Verfaffung.
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der klugen Mäfsigung der herrfchenden Klaffe ift es aber,
wenn gleichwohl gegen das Ende des XIV. Jahrhunderts
Handwerker nicht blofs im engeren Rathe, fondern vereinzelt
auch an der Seite der höchften XVürdenträger der zwLofungem
erfcheinen. Ihre Betheiligung an der Regierung fank freilich
bald zu einer blofsen Ehrenftelltmg herab, indefs die oli-
garchifche Verfaffung nur um fo fefter gefügt und gegen
jeden Eingriff von Nichtberechtigten abgefchloffen wurde.
An der Spitze der Republik ftanden nämlich der erfte
und der zweite Lofunger, welche die Aufficht über die
Schatzkammer und die Finanzverwaltung führten und zu-
fammen mit dem Kriegshauptmanne der Stadt auch die drei
Obrifthauptleute genannt Wurden. Sie waren gewählt aus
den fieben vElteren Herrna und diefe Wieder aus den drei-
zehn Alten Bürgermeiftern, die mit den dreizehn Jüngeren
gemeinfam die Gefchäfte führten, fo dafs abwechfelnd alle
vier Wochen je einer von jeder Gruppe mit dem andern
zufammentrat als die fogenannten ßFragere. Diefe fechs
und zwanzig Bürgermeifter bildeten mit acht, gleichfalls pa-
trizifchen vAlten Genanntem und mit acht Handwerkern,
als den Vertretern der gefammten Zünfte, zufammen den-
wkleinen Rathr von zwei und vierzig Mitgliedern, bei dem
alle Staatsgewalt lag. Diefem war der gröfsere Rath von
wGenanntenr aus der ganzen Gemeinde untergeordnet, doch
wurde derfelbe nur in feltenen Fällen zur Berathung und
Befchlufsfaffting zufammenberufen. Auch die acht Handwerker
des kleinen Rathes nahmen blofs formell an den Berathungen
deffelben Theil; fie waren nur den Zünften der Metzger,
Bäcker, Lederer, Schmiede, Schneider, Kürfchner, Tuch-
macher und Bierbrauer entnommen, und der erfte und an-
gefehenfte unter ihnen unterftützte die Lofunger bei der
Steuererhebung und der jährlichen Rechnungslegung vor
den fieben Elteren Herrn. Dabei behielt es fein Bewenden,
auch nachdem Gewerbe und Künfte einen unverhältnifs-
mäfsigen Auffchwung genommen hatten.
Chriftoph Scheurl konnte daher 1516 mit Recht an