Nürnberg,
Thätigkeit ihrer Bürger angewiefen, denn fchon Kaifer
Friedrich II. fagt in feinem grofsen Freiheitsbriefe vom
Jahre 1219: In Anbetracht, dafs fie weder WTeinberge noch
Schifffahrt beütze und auf einem fehr harten Boden gelegen
fei, wollte er {einer geliebten Stadt nicht nur ihre her-
gebrachten Rechte bePcätigen, fondern diefelben auch noch
vermehren.
Die unfruchtbare fandige Umgegend der Stadt war aber
kein Hindernifs, vielmehr ein Sporn für die Entfaltung ihrer
Kräfte. Die Wohlthaten der Freiheit und Rechtsflcherheit,
n1it denen Nürnberg in den Zeiten der alten Kaiferherrlich-
keit ausgeftattet ward, brachten hundertfältige Frucht in
der Gefchichte der neuen Reichsftadt. Auf Grund derfelben,
unter ihrem eigenen königlichen Schultheifs machte {ich die
Bürgerfchaft von der Gewalt der Nürnberger Burggrafen
unabhängig. Schon im XIII. Jahrhunderte war die Reichs-
burg wauf der VePtem ihrer eigenen Obhut übergeben
worden, und allmählich erwarb die Stadt alle Hoheitsrechte,
welche in ihrem Bereiche und in ihrer nächften Umgebung
an Andere verliehen waren, theils durch Kaui theils durch
kaiferliche Verleihung, fo dafs fie {ich fchliefslich in der
Mitte des XV. Jahrhunderts voller Selbftherrlichkeit erfreute.
Dafür Pcand Nürnberg aber auch Prets in unverbrüchlicher
Treue zu Kaifer und Reich.
Nach der Gemeindeverfaffrlng, wie {ich diefelbe im
Laufe des XIV. Jahrhunderts endgiltig ausgebildet hatte,
lag das Regiment der Stadt dauernd in den Händen des
Patriziates, der xerbarene Gefchlechter, deren Kern höchft
wahrfcheinlich von den Rittern der Burggrafen abllammte.
Zwar hatten auch in Nürnberg die Zünfte die Verwirrung
nach dem Tode Ludwigs des Baiern zu einer vorüber-
gehenden Umwälzung benützt; doch der neue König Karl IV.
führte alsbald den alten Rath wieder zurück und beftrafte
die
Häupter
des
Aufruhrs 1).
Ein
fprechendes
Zeugnifs
von
I) G. W. K. Lochner, Gefchichte
der Reichsfladt Nürnberg zur Zeit
K arls I V.
1347"
-I3781
13731
Berlin