Volltext: Dürer (Bd. 1)

Die 
Knoten. 
fechs 
Lionardo. 
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durch einige folche, aber nicht concentrifche Knotenver- 
fchlingungen ausgefüllt wird 1). Möglich, dafs auch diefe 
Stücke auf Lionarddfche Vorlagen zurückgreifen. 
Noch ein anderes Anzeichen für jenen Zufammenhang 
giebt es. Wir haben gefehen, wie eifrig {ich Dürer kurz 
zuvor mit dem Studium des Pferdeleibes befafste und wie 
er, vielleicht angeeifert durch Barbaris Beifpiel, gerade mit 
den beiden Kupferfiichen von 1505 grofse Fortfchritte darin 
aufweifl, ohne aber zu einer beüimmten, einheitlichen Auf- 
faffung der natürlichen Verhältniffe durchzudringen. Die 
Darftellung des Pferdes War aber bekanntlich eine befondere 
Stärke Lionardos. Schon deffen Lehrmeifler Verrocchio 
hatte in diefer Hinflcht ganz befondere Kenntniffe. Vafari 
befafs von ihm zwei Zeichnungen von Pferden mit den 
Mafsen zur Vergröfserung und Verkleinerung, dafs f1e ftets 
proportioniert und fehlerlos erfcheineni). Ein glänzendes 
Denkmal diefes feines Wiffens und feines Gefchmackes 
lieferte Verrocchio in dem Reiterbilde des Balthafar Colleoni 
vor SS. Giovanni e Paolo in Venedig. Herman Grimm 3) 
erkannte ganz richtig die Aehnlichkeit des Pferdes auf Dürers 
Stich xRitter, Tod und Teufels mit dem jenes Erzguffes. 
Leicht konnte ja Dürer im Jahre 1506 das Denkmal in 
Venedig ftudiert haben. Das aber genügte Dürern nicht. 
Es haben {ich in italienifchen Sammlungen Studienblätter 
zu Dürers wReitera erhalten, auf denen blos der Reiter mit 
feinem Hunde erfcheint, mit der Feder gezeichnet und nach 
gefchwärztem Hintergründe Wieder auf der Rückfeite durch's 
Penfierglas durchgezeichnet, genau fo wie es Dürer bei 
feinen zahllofen Studien der menfchlichen Proportionen zu 
machen piiegte. Die eine diefer Zeichnungen befindet {ich 
in der Sammlung der Uffizien in Florenz, die andere in der 
Ambrofiana zu Mailand. Auf beiden nun finden flch im 
Körper des Pferdes noch die Mafse und Linien verzeichnet, 
1) Parthey, Wenzel Hollar Nr. 2 56 5, 
2) Vafari, ed. Lem. V, 44, 
3) Ueber Künfller und Kunftwerke 
II. 230. 
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