deutfch en
erßen
Malerfchulen.
verkümmern, erfuhr der Holzfchnitt vielmehr durch die
reichere Kupferftechkunft eine wohlthätige Befchränkung auf
feine natürlichen Mittel; und innerhalb derfelben gedieh er
zu feiner clafflfchen Vollendung in derfelben Zeit und unter
denfelben Händen, die auch der Kupferplatte eine bis dahin
unerhörte und für lange unübertroffene Leiftungsfahigkeit
abgewannen.
Beide Kunfizweige nehmen in der Entwickelung der
deutfchen Malerei eine eigenthümlich hervorragende Stellung
ein, und die Gefchichte derfelben kann in folange nicht richtig
verftanden werden, als auf Formfchnitt und Kupferfticlu nicht
die gebührende Betonung gelegt wird; denn die Lage der
Dinge in Deutfchland brachte es mit fich, dafs gerade im
entfcheidenden Augenblicke diefe zwei zeichnenden Künlte
in den Vordergrund traten. Die Malerei im engeren Sinne
fand eben dieffeits der Alpen ganz andere Bedingungen vor
als in Italien. Die Flächenfcheu der gothifchen Baukunft,
die befchränkteil Räume und die Gefchloffenheit der Profan-
bauten verdrängten das Wandgemälde von der inneren, die
Ungunft der Witterung; von der äufseren Mauerfläche. Die
farbentödtende Pracht der bunten Glasfcheiben liefs nicht
einmal das Tafelbild zu voller Geltung gelangen. Dabei
geftattete der ftrengere kirchliche Geift des Nordens der
religiöfen Malerei kein fo freies Spiel der Phantafie wie im
Süden. Die Gemälde, meift nur Denkmäler perfönlicher
Frömmigkeit, follten ftets diefelben heiligen Typen wieder-
geben, die wohlbekannten Gruppen, die dem Befchauer noch
durch die Hereinziehung nicht mithandelnder, fondern blofs
{till anbetender Stifter zum Bilde im Bilde entrückt wurden.
Zwar löfte flCll aus dem Votivgemälde das felbftändige
Porträt los, an gröfseren Aufgaben aber gebrach es der
deutfchen Malerei des XV. Jahrhunderts durchweg. Ihre
Pflege ltand nicht bei den höheren fürftlichen Gewalten,
noch auch waren Fragen der Kunft Angelegenheiten des
öffentlichen Lebens. Dafür lag ein tiefes äfthetifches Be-
dürfnifs im Gewiffen der Einzelnen, zumal in den bürgerlichen