Volltext: Dürer (Bd. 1)

344 
Der 
zweite Aufenthalt in Venedig, 
nachzuahmenden Holzfchnitte, die er fortwährend gegen 
Nachdrucker und Fälfcher zu vertheidigen hatte. Der Rath 
von Nürnberg verfagte ihm {einen Schutz nicht, und zwar 
richtet flch deffen Verbot dann auch nur gegen die betrügliche 
Benutzung des Monogrammes. S0 lautet ein Rathserlafs 
vom 3. Januar 1512: wItem einen fremden Mann, fo unter 
dem Rathhaufe Kunftbriefe feil hat und unter denfelben 
etliche, fo Albrecht Dürers Handzeichen haben, die ihm 
betrüglich nachgedruckt find, foll man in Pflicht nehmen, 
diefelben Zeichen alle abzuthun und deren keines hier feil 
zu haben. Oder wo er flch defs widern würde, foll man 
ihm diefelben Briefe alle als ein Falfch aufheben und zu 
eines Raths handen nehmen. Actum Sabats post Circum- 
cifionis Domini I 51m1). Das Verbot war ohne Zweifel 
durch eine Klage Dürers provociert. Ebenfo verfäumte er 
nicht, feinen illuftrierten Büchern, darunter auch dem Marien- 
leben, die Drohung beizufügen: wWehe Dir Verfolger und 
Dieb an fremder Arbeit und Begabung; hüte Dich, an diefe 
unfere Werke die dreifte Hand anzulegenla u. f. w., mit 
Berufung auf ein ihm vom Kaifer Maximilian verliehenes 
Privilegium: wdafs niemand mit unterfchobenen Platten diefe 
Bilder nachdrucken dürfea. Vielleicht ift denn Marcanton 
auch bereits mit gemeint unter jenen venetianifchen Malern, 
von denen Dürer am 7. Februar 1506 fchreibt: vAuch find 
mir ihrer viele feind und machen mein Ding in Kirchen 
nach, und wo immer fie es bekommen mögena. Darunter 
müffen nicht etwa Gemälde von Dürer verfianden werden, 
fondern ficherlich nur feine Kupferfliche und Holzfchnitte, 
welche entweder an den Kirchenthüren feil gehalten, oder 
von Andächtigen als Votivbildchen innerhalb derfelben auf- 
gehängt waren. rNachherr, fügt Dürer hinzu, vfchelten fie 
es und fagen, es fei nicht antikifcher Art und darum fei es 
nicht gute  ein Vorwurf, den die Venetianer gegen den 
I) Campe, Reliquien, 183. Baader, 
Beiträge I, 10, mit Berichtigung der 
Jahreszahl.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.