Feinmalerei in
Gemälden,
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aus der Sammlung Heinlein in Nürnberg durch Senator
Klugkift in die Kunflhalle von Bremen. Nach Heller führten
fie die ganz zutreffende Jahreszahl 15041). St. Onuphrius
mit grauem Haar und Bart und blos von einem Schamtuche
bedeckt ift rechtshin gewandt, einen Fufs auf den andern
fetzend und mit beiden Händen auf einen langen Stab ge-
frützt. Der Täufer fteht, von vorne gefehen und heraus-
blickend, in etwas gefchwungener Haltung, in der Linken
ein grofses Buch, mit der Rechten auf das Lamm zu feinen
F üfsen deutend; fein Haar und Bart flnd ftraff und gelblich
wie der ihn umhüllende Pelz. Die nackten Formen find
voll und gut gezeichnet, die Hände und Füfse grofs, die
Nafen lang und fpitz. Die Anlage der Landfchaft entfpricht
_der Art Wolgemuts und der früheren Stiche von Dürer.
Auffallend iPc die Verwandtfchaft der beiden Figuren
mit einem wohl nahezu gleichzeitigen Holzfchnitte von Dürer,
der diefelben Heiligen darPtellt und nicht Johann den Täufer
und Hieronymus, wie man bisher annahm 2). Auf diefem
fleht Johannes links, hat kraufes Haar und Bart; feine jenem
Flügelbilde ähnliche gefpreizte Stellung erinnert fehr lebhaft
an die Koloffalfigur des Heiligen auf dem Schwabacher Altare
von Wolgemut 3). Der andere Greis aber mit dem grofsen
Buche in den Händen ift durch das Ranken- und Blattwerk,
das er unter dem Mantel auf dem blofsen Leibe trägt, wie
auch durch das Fehlen des Cardinalshutes und des Löwen
ficher als der ägyptifche Einfledler St. Onuphrius gekenn-
zeichnet, der {ich den Täufer zum Vorbilde nahm. Die
etwas langen Körperverhältniffe dürften auf Rechnung von
Barbaris Eintlufs fallen. Daffelbe gilt von den Figuren des
Holzfchnittes, auf welchem Papft Gregor der Grofse zwifchen
1) Heller a. a. O. S. 227, Auf
Holz, H. Meter 0,58, Br. 0,2. Der
unvollendete Zufland der Täfelchen
macht zwar einen ungünfligen Ein-
druck, ifl aber durch die völlig blofs
liegenden Vorarbeiten fehr lehrreich.
Thaufing, Dürer.
Die Jahreszahl daran habe ich nicht
gefehen.
2) Bartfch H2; Heller I869; Ret-
berg 58.
3) Siehe oben S. 86.
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