Volltext: Dürer (Bd. 1)

erßen 
deutfchen 
Malerfchulen. 
der erften Entwickelung dem heimathlichen Boden entwachfen. 
Die Formenverwandtfchaft der älteften Nürnberger Gemälde, 
wie des Altares der Jakobskirche, mit der kölnifchen Schule 
mag vielleicht nur auf die gemeinfame Grundlage altdeutfcher 
Malweife zurückzuführen fein. Doch führte der lebhafte Ver- 
kehr der aufblühenden, baulufligen Handelsftadt nothwendig 
zu den mannigfachfteii Berührungspunkten mit der Fremde; 
es wird denn auch die unmittelbare künftlerifche Anregung 
vom Weften eben fo Wenig ausgeblieben fein, wie vom 
Often. Nürnberg war ja die) Lieblingsftadt Karls IV.; fxe 
erfuhr durch die Luxemburgifchen Kaifer die kräftigfte 
Förderung ihres Auffchwunges, was auf rege Wechfel- 
beziehungen zu dem Prager Hofe fchliefsen läfst. Ja bereits 
1310 wird ider Böhme Cunzel, Bruder Nicolaus des Malers K 
in dem Straf buche der Stadt Nürnberg genannt, obwohl 
{ich die Identität diefer Männer mit den gleichnamigen 
Meiftern der Prager Schule nicht nachweifen läfst 1). Wie 
dem auch fei, jedenfalls deutet die grofse Verfchiedenheit 
der heute noch in Nürnberg erhaltenen ältefien Denkmäler 
der Malerei auf entgegengefetzte fremde l-linf-lüffe hin, und 
fo weit {ich ein Gefammtcharakter der erften dortigen Schule 
aufftellen läfst, liegen deren Eigenthümlichkeiten zwifchen 
dem Wefen der Kölnifchen und der Prager Schule mitten 
inne. Die Geftalten zeigen weiche aber gedrungene Formen 
und Harke Modellierung, die Köpfe kindlichen Ausdruck bei 
weit geöffneten, meift braunen Augen. Die Zeichnung ift 
beftimmt, die Farben kräftig ausgefprochen, aber tief und 
fo wie das Fleifch in grauen Schatten abgetont; der Gold- 
grund ift gemuftert. Weniger noch als in Köln oder Prag 
laffen {ich hier einzelne Meifter beim Namen nennen. 
Die Zwifchenftellung diefer dritten deutfchen Maler- 
fchule des XIV. Jahrhunderts würde allerdings fchon aus 
der mittleren Lage Nürnbergs zu erklären fein. Zu der 
I) v_ Murr. Journal zur Kunß- 
gefchichte XV, 25: nCunzel bohemus 
frater Nicolai pictoris sententiauit se a 
civitate perpetuo fub pena suspendii.
	        
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