Volltext: Dürer (Bd. 1)

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und 
Heirath 
Hausüand. 
ift aus jenem Brieffragmente und zum Theil mit wörtlicher 
Benutzung deffelben zufammengebraut. 
Die Auffindung des Niederländifchen Tagebuches, aus 
welchem hervorging, dafs Dürer jene Reife in Gefellfchaft 
feiner Frau und im beften Einvernehmen mit derfelben 
unternommen habe, entzog zwar jener Fabel allen Boden. 
Aber Sandrarts Roman hatte zu wohl gefallen, als dal's man 
darum auf feinen Inhalt verzichtet hätte; vielmehr fuchte 
man denfelben für die Venezianifche Reife von 1506 zu 
retten, die Dürer ja wirklich allein gemacht hatte. Man 
fuchte nun in feinen Briefen an Pirkheimer eifrig nach folchen 
Stellen, denen man den entfprechenden Sinn zur Verdäch- 
tigung der Frau unterlegen konnte. Doch wäre man damit 
kaum zum Ziele gelangt ohne Verwechslung der Dürerin 
mit einer anderen Perfon, deren Familienname vRechen- 
meifterina {ich gleich fo gut zu einer fpottweifen Bezeichnung 
der geizigen Frau eignete. 
In den bekannten Briefen aus Venedig neckt Dürer 
nämlich feinen Freund fortwährend mit ziemlich derben An- 
fpielungen auf Frauen oder Mädchen, auf welche der damals 
noch junge, lebenslufiige und felbflgefällige Wittwer ein 
befonderes Augenmerk haben mochte oder mit denen er 
irgendwie in Beziehungen Pcand. Er bezeichnet cliefelben 
theils mit vollen Namen, theils mit deren Abkürzung, theils 
auch durch gezeichnete Bilder von Gegenfländen, die an 
die Namen anklingen, fo z. B. die Rofentalerin und die 
Gärtnerin, denen dann die Zeichnung einer Rofe und einer 
Gerte entfprechen, die wir am Schluffe des Capitels anfügen. 
Am meiften aber läfst er {ich im Scherz über ein Frauenzimmer 
aus, das er einmal xunferee , das anderemal wEure Rechen- 
meifterim nennt unter Beifügung der untern auch folgenden 
weiblichen Fratze. Da. nun Rechenmeißerl), fo gut wie 
I) Ueber diefe Familie, welche 
auch und wohl urfprünglich Neffmger 
heißt, Lochners Nürnberger Chronik, 
Mscpl, im Stadtarchiv von Nürnb. 
Vergl Tuchers Baumeiüerbuch, Bibl, 
des litter. Vereins 1862. Band 64. 
S. 151, 2; 264, 25.
	        
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