Volltext: Dürer (Bd. 1)

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und Hausftand. 
Heirath 
gleich eingangs Veranlaffung, von Dürers Tode zu fprechen, 
Weil er blos der Rücklicht auf den gemeinfchaftlichen Freund 
die Gefälligkeit des ihm ferner Ptehenden Baumeifters zu 
verdanken glaubt. Den folgerichtigen Uebergang zur Haupt- 
fache, dem Wunfche nach Hirfchgeweihen, bietet die indirecte 
Urheberin diefes ungeftillten Verlangens, Dürers Hausfrau. 
Ueber He ergiefst er nun die volle Schale feines Zornes, 
und was könnte er dem Freunde Dürers wohl Aergeres 
von ihr berichten, als dal's iie die Schuld an deffen viel- 
beklagtem Tode trage; dies thut er denn auch mit ver- 
fchiedenen Variationen in dem Abfatze nicht weniger als 
viermal. 
Wenn es mit dem bekannten Lügenrecepte feine Richtig- 
keit hat, dafs man im Uebertreiben nicht zu weit gehen 
dürfe, um noch Glauben zu finden, fo hätten uns in Pirk- 
heimers Anklage fchon die allgemein menfchlichen Unwahr- 
fcheinlichkeiten und manche Widerfprüche {hitzig machen 
follen. Hauptfachlich beziehen {ich die Anfchuldigungen 
doch nur auf die letzte Zeit vor Dürers Tode. Wir wollen 
die wichtigfien heraus greifen. Sie foll Dürern xdermafsen 
gepeinigt haben, dafs er fich defto fchneller von hinnen ge- 
macht hat, denn er war ausgedorrt wie ein Schaub; durfte 
auch nirgends keinen guten Muth mehr fuchen, oder zu den 
Leuten geheni. Unter vden Leutem meint Pirkheimer doch 
vor allen fich felbft; dafs nun Dürer noch I526 an feinen 
Gafiereien regelmäfsig theilnahm, wiffen wir von Melanchthon. 
Sollte ihn die Frau fpäter, als er kränker wurde, wirklich 
davon abgehalten haben, fo erfüllte fie nur ihre Pflicht. 
Das foll fie jedoch nur aus Geiz und Habfucht gethan 
haben: wZuClem hat fie ihn Tag und Nacht zu der Arbeit 
hart gedrängt blos darum, dafs er Geld verdiene und ihr 
das liefse, fo er Herbe. Denn fie hat allweg verderben 
wollen (d. h. geglaubt verhungern zu müffen), Wie fie 
denn noch thut, obwohl ihr Albrecht bis in die fechs 
Taufend Gulden Werth hinterlaffen hatß. Pirkheiiner fcheint 
hier den an Dürers Brüder herausgezahlten Theil der Erb-
	        
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