Teßcament.
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genannt, als Hans Dürers, derzeit königl. Majeftät in Polen
Dieners, bevollmächtigten Anwälten einen gütlichen Vergleich
auf Grund einer Theilung. Nachdem aller W erth des ganzen
Inventars auf 6,848 Gulden, 7 Pfund und 24 Pfennige ab-
gefchätzt war, davon den beiden Brüdern ein Viertheil d. i.
1,712 fl. I Pfd. 28 Pfg. I Heller zuPcand, erklärte flch Frau
Agnes bereit raus ihrer eigenen Bewegnifs und gutwilliger
Freundfchaft, die fie von wegen ihres Hauswirthes zu ihnen,
als ihren lieben Schwägern tragea, ihnen davon fogleich
1106 H. 6 Pfd. 22 Pfg. d. i. jedem 553 H. 3 Pfd. und 11 Pfg.
zu überantworten, den Ueberreft aber von 605 H. 2 Pfd.
24 Pfg. ihnen zu gleichen Theilen auf das Eckhatis in der
Ziftelgaffe, das Dürerhaus, ficherzuftellenl).
Diefe freiwillige Abrechnung, genannt k der Agnes
Dürerin Abtheilunge gewinnt eine befondere kunftgefchicht-
liche Bedeutung dadurch, dafs fie uns einen Wink über den
Verbleib und zur Verfolgung von Dürers künftlerifchem
Nachlafs an die Hand giebt. Diefen fcheint nämlich damals
fchon der Bruder Andreas auf feinen Antheil übernommen
und bei feinen mifslichen Verhältniffen nach und nach ver-
äufsert zu haben. Wenigftens berichtet der Schreibmeilter
joh. Neudörffer zu Dürers Tod: vSein Bruder Endres hat
alle feine köftlichen Farben, geftochene Kupfer und gefchnittene
Holzwerke fammt den Abdrücken und was er von der Hand
geriffen hat, von ihm ererbeta 9). Neudörlfer konnte das genau
wiffen, da fein Haus runter der Veftena fchräge gegenüber
von Dürers Vaterhaus ftand und diefes wohl von Andreas
bewohnt wurde, bis er es 1 538 verkaufte. Es dürfte ebenfalls
im Ausgleiche von 1530 ihm, vielleicht gemeinfchaftlich mit
dem Bruder Hans anheimgefallen fein.
Das andere Haus am Thiergärtner Thore behielt Frau
Agnes bis an ihren Tod im Befitze. Doch fcheint ihr die
I) Nürnberger Stadtarchiv, Con-
fervatorium 39. fol. 164 b, Lochner,
Agnes Dürerin und ihre Schwäger,
Anzeiger f. Kunde deutfcher Vorzeit
1869, 2 30.
2) Nachrichten von den vornehmflen
Künfllern von 1546, Nürnb, 1828.
S. 38.