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Hausftand,
und
Heirath
auch dort klagt, i) er habe bei allem feinem Machen, Verzehren
und Verkaufen und anderer Handlung Schaden gehabt in
den Niederlandem i), was wir bei näherer Betrachtung feines
Gebahrens ganz erklärlich finden werden. Er war eben
damals nicht mehr fo emfig auf Erwerb bedacht, wie etwa
wohl in früheren Jahren. Konnte noch von einer Noth bei
ihm die Rede fein, fo befiand diefelbe blos in der Sorge,
wie er fein gefammeltes Barvermögen ficher und nutzbringend
anlegen könnte. Er wandte {ich deshalb an den ehrbaren
Rath der Vaterfiadt mit dem Gefuche, man möge ein Capital
von IOOO Gulden, gegen eine Verzinfung mit 50 H. jährlich
von ihm annehmen, wie er es auch nach Galli 1524 in der
Lofungftube niederlegte 2). Es ift dies daffelbe Capital, deffen
Zinfen Dürers Wittwe nachmals ein Jahr vor ihrem Tode
einer Stiftung für Studenten der Theologie an der Univerfltät
Wittenberg widmete zur grofsen Freude Melanchthons, der
darüber an V. Dietrich fchreibt, dafs er Gott für diefe
Förderung der Studien danke und dafs er diefe tapfere
That der Wittwe Dürers vor Luther und anderen gerühmt
habe 3).
Da Dürer nämlich mit feiner Frau in einer vverfammten
Eher d. i. in Gütergemeinfchaft lebte und ohne Leibeserben,
wie ohne Tefiament verftarb, fo gelangte feine Wittwe in
den Befltz des ganzen gemeinfchaftlichen Vermögens. Aller-
dings fiel das Eigenthum eines Viertheiles vom Hab und
Gut der beiden Eheleute nach dem Gefetze, xder Reformationrr
der Stadt Nürnberg von 1522, an die beiden Brüder Dürers,
Andreas und Hans; doch War die Wittwe nicht verpliichtet
diefen vierten Theil vor ihrem Tode herauszugeben. Gleich-
wohl fchlofs fie am 9. Juni 1530 mit Andreas Dürer, dem
Goldfchmied und mit Caspar Altmülfteiner, Zaymmacher
l) Diirers Briefe 129, 25.
2) J. Baader, Beiträge z. Kunftg.
Nürnbergs 1860. S. 3. Dürers Briefe
etc. 51.
3) nDe Durerianae viduae legato
ago gratias DeO, quod studia. respicit.
Praedicavi id xurägäwya apud Lu-
therum et aliosa. Epp, Melanch-
thonis cura I0. Sauberli I, IV, p. 78.
und Will, Gelehrtenlexicon I. 299.