Volltext: Dürer (Bd. 1)

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HausPcand. 
Heirath und 
feiner venetianifchen Arbeiten zu deren Tilgung wieder auf- 
ging. Doch konnte er bei dem Rechnungsabfchlufs, den er 
bald nach feiner Rückkehr im Jahre 1507 machte, als fein 
erübrigtes Eigenthum nennen: {einen ziemlich guten Haus- 
rath, gute Kleider, Zinngefchirr, gutes Werkzeug, Bettgewand, 
Truhen und Behälter; ferner um ganze IOO Gulden Rheinifch 
gute Farbem 1). 
Die Natur der oben berührten Verlufie erklärt {ich 
leicht aus der herkömmlichen, gewerbsmäßigen Art, in 
welcher der Meifier anfangs feine KunPc trieb. Die Leute, 
welche ihn zumal an feinem Eigenthum fchädigten, waren 
theils Malergefellen, die ihren Verpflichtungen nicht nach- 
kamen, theils waren es Austräger oder Colporteure, die den 
Erlös für entlehnte Kunßwaare, d. i. KupferPriche und Holz- 
fchnitte, nicht immer richtig abführen mochten. Ueber eine 
Gefchäftsverbindung Dürers in dem letztgenannten Sinne 
hat {ich uns noch eine Urkunde erhalten, die fchon vom 
I2. Augufi 1500 datiert ift. Laut diefer verpflichtet {ich 
der Maler Hans Arnold, deffen Bruder Jakob Albrecht Dürer 
xaufgenommen habe, ihn mit KunPc auszufchicken, ihm die 
zu verkaufenr, Dürern allemal für den Werth deffen, womit 
er jenen ausfchickte, zu bürgen und ihn für alle Verfäumnifs 
und Verwahrlofung, die {ich jener in feinem Gefchäfte würde 
zu Schulden kommen laffen, fchadlos zu halten. Als gebetene 
Zeugen erfcheinen ein Heinrich Zinner, wohl ein Verwandter 
feines Schwagers, und Anton Koburger, Dürers Pathe 9). 
Solche Austräger mögen die Kunftwaare nicht fowohl in 
Nürnberg felbft als in benachbarten Städten und Wallfahrts- 
orten colportiert haben, insbefondere {ind {ie wohl lVleffen 
und Kirchenfelten damit nachgezogen. Zuweilen fand {ich 
dann auch ein wandernder Gefelle oder Kaufmann, der eine 
Anzahl Kunftblätter für einen gewiffen Nutzantheil zum 
Verkaufe mit {ich in ferne Länder nahm, wie der, welcher 
I) Dürers Briefe etc. 136, 9, mit 
Anmerkungen, 
2) Nürnb. Stadtarchiv, Conferv, 6, 
Lochner, Anz. f. Kunde 
XIV. 1867. S. 278. 
fol. 53 b. 
d. Vorzeit
	        
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