Gefäfse,
Geräte
etc.
in Italien.
Renaissance
Die
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Stuart (1590), an bis zu seinem Übergang in den Besitz des mecklen-
burgischen Hauses am Ende vor. Jahrhunderts seinen Besitzwechsel
zu verfolgen.
Bei mehreren Stücken des Grünen Gewölbes, welche auf den
Namen des Florentiner Meisters zu einer Zeit getauft waren, als man
noch geringe Kunde von deutschen Meistern hatte, ist dieser Irrtum
schon durch den neuen Erbsteinischen Katalog richtig gestellt. Das-
selbe gilt von dem reich emaillierten Degengriff nebst Scheidenhülsen
im Museum von Kassel; auch dieser gilt jetzt für eine Augsburger
Arbeit des 16. Jahrhunderts.
Auch die Reiche Kapelle in München enthält nach den Forschungen
des Konservators, Dekan Enzler, kein Stück, welches man Cellini zu-
zuschreiben berechtigt wäre. Von den beiden Paces, welche früher
für seine Werke galten, ist die kleinere, in Gold getriebene wahr-
scheinlich Münchener Arbeit, die gröfsere, von vergoldetem Silber ein
Werk des Augsburger Künstlers Reimer, zwei kleine Altärchen,
Ebenholz mit aufgelegtem Gold, dürfte nach Stockbauer anstatt für
Florentiner für Augsburger Arbeit des Valentin Drausch anzu-
sehen sein.
Der silbervergoldete Zeremonienhammer, jetzt im N ationalmuseum
zu München, mit welchem nach der auf dem Griff angebrachten In-
schrift Papst julius III. das achte Jubiläum (I550) einweihte, indem
er mit demselben den {ersten Schlag auf eine vermauerte Thür in
St. Peter führte, gilt Plon ebenfalls als deutsche Arbeit, die vielleicht
von einem deutschen Kardinal dem Papst verehrt und nachträglich
mit den Inschrifttafeln und dem päpstlichen Wappen versehen wäre.
Dieser Hammer wurde 1575 von Gregor XIII. dem Herzog Ernst
von Bayern geschenkt, kam später in Privatbesitz und erst 186 5 in
das National-Museum.
Endlich ist über Cellinis litterarische Thätiglaeit nachzutragen,
dass derselbe aufser seiner Lebensbeschreibung zwei Abhandlungen
über Goldschrniedekunst und Skulptur geschrieben hat, welche
seine letzten in Florenz verbrachten Lebensjahre füllten. In der uns
hier vomehmlich interessierenden ersten Abhandlung giebt er nicht
sowohl ein allgemeines Lehrbuch seiner Kunst, sondern eine Be-
Schreibung derjenigen Techniken, die er praktisch geübt hat, neben
der Absicht zu belehren mit dem sehr deutlich erkennbaren Zweck,
seine darin erworbene Meisterschaft in helles Licht zu stellen. In
diesem Zuge unterscheidet er sich, wie sein neuester Herausgeber,
Brinckmanntk), sehr zutreffend bemerkt, von dem Verfasser der
„Schedula diversarum artium", dem Mönche Theophilus, den wir oben
Abhandluimgen über die Goldschmiedckunst und die Skulptur von Ben-
venuto Cellini. Übersetzt und verglichen mit den Parallelstellen in Theophilus
d. art. sch. von justus Brinckmann. Leipzig, Seemann 1867.