Numidien.
Pauli in Rom.
Der Typus
III
unterscheidend, dichtes glattes Haupthaar, kurzer, etwas lockiger
Bart, sind die Darstellungen auf den Sarkophagen von Gerona
(313, 1; 318, 4; 374, 3. 3). T. 341, 3 ist Petrus nicht mit Sicherheit
zu erkennen. Für den Paulustypus ist aus den veröffentlichten
spanischen Monumenten jetzt kein Beispiel mehr heranzubringen,
da 38x, 4 verstümmelt ist. Der Kopf auf diesem Sarkophage (s. o.)
war in typischer Weise dargestellt.
Einen markanten Kopf gibt Petrus der numidische Sarkophag
(t. 32I, 3). Er stellt den Apostel bei der Verleugnung scharf ins
Profil; der Vorderkopf ist ganz kahl, der volle Bart kurz. Es ist
dies in der besten Zeit der altchristlichen Plastik eine neue, sehr
stark von den anderen abweichende Variante, ein neuer Beweis,
dal's von einern von Anfang an üblichen einheitlichen Petrustypus
nicht die Rede sein kann.
Es erübrigt noch, die Darstellungen zu untersuchen, welche
der Pauluskopf auf den römischen Sarkophagen und auf den Er-
zeugnissen der italischen Provinzialkunst gefunden hat.
Das Monument des Junius Bassus zeigt den Apostel bei der
Gefangenführung fast ganz im Profile. Dieses ist, soweit die Zeich-
nung erkennen läfst, ein klassisches; der Bart gewellt, aber nicht
lang, das Kopfhaar spärlich, etwas wellig, der Vorderkopf kahl,
daher die Stirne hoch. Dieselben charakteristischen Merkmale
finden sich auf dem mit dem vorigen verwandten frühen Sarkopkage
aus der Konfession des h. Paulus (350, 2), aber hier springt fast
noch mehr Porträtähnlichkeit in die Augen. Der Kopf ist länger,
der Bart ist gegenüber dem des Petrus gröfser; der Vorderkopf
ganz kahl, die Stirne gewölbt, der Gesichtsausdruck ernst, fast
ünster. Durchaus stimmt hiermit das Beispiel aus S. Agnese fuori le
mura (t. 348, I). Ist die Reproduktion hier richtig, so kann man
ein wenig Krümmung der Nase beobachten.
Der feste Typus, welchen übereinstimmend die historischen
Scenen bringen, ist im wesentlichen auch anderwärts beibehalten I).
Paulus kehrt überall gleichmäfsig wieder mit den spärlichen Haaren
I) t. 334. I darf man mit Grund ausschließen,
der ursprüngliche Marmor verschollen ist.
weil
nach Garruccfs Angabe