ANMERKUNGEN.
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465 a ze zadnemu verbessert von anderer Hand, wahrend früher
zadnemu geschrieben war.
N5 Dieses Datum von K' dazu geschrieben.
467 24. Februar.
468 Dieser Act ist geschrieben von der Hand L'. Wegen dieses Am-
brosius s. Anmerkung 87.
469 Es mag allerdings sehr selten vorkommen, fünf also zu schreiben,
indess die Handschrift hat unzweifelhaft fünf Schäfte, und wir glauben nicht,
dass der Schreiber VllI schreiben gewollt (nämlich für V ein U).
470 Handschrift consuli.
Hand,
während
früher
XVegen
dieses
Amv
471 Altstadt.
472 Die Handschrift hat sartone, allein es ist das wohl nur ein
Schreibefehler, und haben wir es so blos mit der Handwerksbezeichnung,
nicht mit einem Familiennamen zu thun. Auch Heinrich Kbelsky wird nur
als Zeuge oder Vertrauensperson anzusehen sein.
473 In der Handschrift quo mit dem gewöhnlichen Abkürzungsstrich
darüber.
474 Handschrift mamum und dies fehlerhafte Wort übergeschrieben.
475 S. Anmerkung 82.
475 S. Anmerkung x24.
477 Der Schreiber war da etwas nachlässig und wollte vielleicht
zuerst supradictus schreiben, schrieb aber nur svp nebst noch einem e ähn-
lichen Buchstaben und einem Abkürzungsstrich über p. Dann ward v vertical
durchgestrichen, worauf die Lesung si ipse ermöglicht war.
473 Handschrift aliucui.
479 Handschrift readiuaret.