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JNGEN.
weil nun ausser den gewöhnlichen [Jrbarialgaben dem Dietrich die sonstigen
Llmlagen auf den Hof und die vier dazu gehörigen Bauerngüter zu gute
kamen. Der Wachszins hatte dem gegenüber nicht viel zu bedeuten und
utar vielmehr nur das deutliche Zeichen, dass der Dietriclfsche Besitz der
Urundherrschaft Karlstein unterstünde. Denn ein freies Eigen ist der
Grundbesitz Dietrichß gewiss nicht gewesen; nachdem ihm durch ein
früheres Diplom die Urbarialgaben zugewiesen worden sein mochten, wurden
ihm mittelst des neuen Diploms die verschiedenen landesfürstlichen Um-
lagen, für welche der Urbar-Nutzniesser aufzukommen hatte, nachgesehen.
Moi-ina aber, jetzt ein Gross- und Klein-Morina und beide keineswegs ganz
kleine Dörfer, liegt nordöstlich von der berühmten Burg Karlstein; in
Gross-Morina bildeten dann (nach Sommer, Topogr. v. B. XVl. 25) bis zum
Jahre 1848 iö Hauser den Freihof Gross-Morin, welcher zum zweiten
Freisassenviertel des Berauner Kreises gehörte. Wenn man nun behauptet
hat, dass dieser Freisassenhof mit des Hofmalers Dietrich Hof identisch ist,
so hat man vergessen, dass dem Maler ein Wachszins nach Karlstein zu
leisten auferlegt war, welche Zinsung, wenn auch noch so gering, doch
immerhin ein Zins war, demnach eine Herrschaft involvirte, welche ein
Freisassenhof nicht kannte. Man hat daher mit Unrecht den Freisassen-
hof der späteren Zeit auf den zinspflichtigen Grundbesitz des kaiser-
lichen Hofmalers Dietrich bezogen. XVelchen Hof und Bauerngüter endlich
Dietrich in llilorina besessen, würde sich nur eruiren lassen, wenn uns Ur-
bare der Herrschaft Karlstein aus der Zeit KarYs lV. bis herauf in dieses
Jahrhundert zu Gebote stünden. So lange nicht solche vorgeführt werden
können, bleibt jede Bestimmung eitles Gerede.
30-" sc. tilius; er ward auch Herdekiit und l-lerdinger genannt und
war seines Zeichens ein Maler, wenn er, wie doch wahrscheinlich ist, mit
dem in Z. l. 235 genannten und in der Platnergasse der Altstadt zwischen
1360-1365 wohnhaft gewesenen l-lerdingei" identisch ist.
996 Eine auch in 2 genannte Persönlichkeit und ist wohl der in An-
merkung 37g erwähnte Schnitzer Peterl auch damit gemeint.
im Offenbar einer der aus Deutschland eingewanderten Schildmacher
oder kurzweg Schilter, von welchen es in dem Diplom KarFs IV. vom Jahre
1365 (s. v. Riegger, Materialien etc. VI. x38) heisst: "Welch schilter auch
von frembden steten gen Prag kumpt oder itzunt do ist, und sich uf einen
turn in der Newen stat setzen will zu meister, der soll in vier Wochen
mit sein selbes handt machen einen ganzen stechgezeuge, einen sattel, einen
roskopf, ein prustleder und einen schilt, das soll er legen für die meister
zu beschauen, und ist das gut und gebe, so soll man in den turn eingeben
und anwurten nach unsern gnaden." Dieser Name ist übrigens, wie es
scheint, von derselben Hand wieder durchgestrichen worden. (Vergleiche
auch Anmerkung 220 unter 5.)
"m Vielleicht mit dem in dieser Rubrik verzeichneten Waczlawyk,
dann dem in 8. und 9 verzeichneten NVaczlaw oder XVanek rzezak identisch,
gewiss aber einer und derselbe mit dem im nächsten Alinea genannten
KVenzcl.