ANMERKUNG EN.
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97 Man sieht hier eine von unserer Weise die Stunden zu zählen
gänzlich verschiedene Art. Die Tagesepoche fiel nämlich mit dem Sonnen-
untergang zusammen und wurden nun bis zum nächsten Sonnenuntergang
24 Stunden gezählt. Im cechischen Text steht übrigens noch nach horam:
to zymnym czasem (das zur Winterszeit).
93 Im öechischen Texte: az do prwni strziedy W pustie (bis zum
ersten Mittwoch in der Fastenzeit), was mit dem lateinischen Texte über-
einstimmt. Dagegen fehlt im öechischen Texte hier der lateinische Passus:
et hoc similiter se habere debent tempore hyemali. Der lateinische Ueber-
setzer hat also das im öechischen Texte an ganz unpassender Stelle an-
gebrachte „to zymnym czasem" hier passender verwerthet.
99 Handschrift hat nochmal suo.
1"" Handschrift asensum. In der cechischen Textirung fehlen übrigens
hier die beiden Sätze: Et hoc nullus debet convocati. S. folgende Note.
"11 Im äechischen Texte folgt noch: A k tomu gsu wssiczkui mistrzi
y towarissij, kterzi gsu toho czasu byli, wuoli gsu k tomu dali, a toho
zadny ginak ucziniti nema, ktery prawie a sprawedliwie 0d sweho mistra
mzdu wzieti chtiel by. Das besagt nun genau dasselbe, was in Anmerkung IOO
nls fehlend bezeichnet worden ist.
'02 Im öechischen Texte das verstandlichere noczlelxu (Nachtlager).
W im äechischen Texte: z wersstatuow (aus den XVerkstätten).
1'" Genau entsprechend dem Wyplaczoxrrati im cechischen Texte.
m5 Item malowane von Hand N'. Wovon diese Satzung, welche
leider durch das Ausschneiden des folgenden Blattes verstümmelt worden
ist, gehandelt hat, hat uns die Hand D überliefert, indem sie rubricirte: Wo
tlrziexrie kupoxtvanie (Ueber das Verkaufen). Es ist uns also eine der
interessantesten Satzungen verloren gegangen. Der Torso derselben fesselt
aber auch noch in anderer Richtung unsere Aufmerksamkeit. Die bedeutend-
sten Theile der Stadt Prag sind die Alt- und die Neustadt. Die letztere ist
eine Schöpfung KarPs IV. und war früher eine selbständige Stadt. Obiges
Bruchstück lässt nun die Malermeister der beiden Städte zum erstcnmal vereinigt
handeln, sie bildeten aber, wie aus dem Schluss der folgenden Satzung zu
ersehen, unzweifelhaft zwei Zechen.
"16 O w gich czechu von der Hand L.
im Nämlich der Alt- und Neustadt; s. Anmerkung x05. Es soll nicht
unbemerkt bleiben, dass in dieselbe Zeit der Handel mit dem hinkcnden
Nicolaus fällt. S. Acten der Zeche, 6.
103 Wird nirgends anderwärts genannt und mag ein Maler gewesen sein.
109 Wegen dieser Burg siehe die folgende Anmerkung.
H" Nicht gar weit von Prag liegt in nordwestlicher Richtung der
Marktflecken Buckow mit einem Schlosse, Buätehrad genannt, oder in
älterer Zeit, was hier der Fall ist, Buätewes oder richtiger Bustowes. Be-
kannter ist die Buschtiehrader Bahn und der Rarität wegen mag bemerkt
sein, dass ein früherer öcchischer {Jcbersetzer des Malerbuches da kühnlich
auf der Bastei, übersetzt hat.
111 Handschrift stkla.