Volltext: Das Buch der Malerzeche in Prag

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ANMERKUNGEN. 
7 Handschrift brün. 
5 D. i. an hohen Kirchenfesten. 
5' Der Sinn kann doch wohl kein anderer sein als: „sie sollen bei 
der Messe beten lassen (ein pater noster und ein ave Maria) und opfern." 
Frümmen oder häuüger anfrümmen : vorausbestellcn, bestellen, machen 
lassen, ist heute noch in der baierischen Mundart allgemein gebräuchlich 
und ein Beispiel in obigem Sinne von Schmeller-Fronamann (l. 819) nach- 
gewiesen. 
1" Und  Hüle ist in der öechischen Uebertrztgung auf Seite 7x un- 
beachtet geblieben, jedoch eine Zeile für dasselbe frei gelassen worden. 
Vielleicht trug man sich um das Jahr t4to, zu welcher Zeit die äechische 
Uebersetzung gemacht worden ist, mit der Absicht, diese Bestimmung ent- 
weder umzuändern oder ganz fallen zu lassen. 
11 D. h. es soll viermal im Jahre eine Todtenttiesse gefeiert werden. 
Wenn man dann unter den vier Frauentagen jene Marienfeste verstehen 
will, welche am meisten den vier Quatetnberzeiten entsprechen, so ergäbe 
sich, dass diese Todtentnessen am Montag nach Maria Empfängniss (dieses 
Fest fallt auf den 8. December), Lichtmess (2. Februar), Heimsuchung 
(2. Juli) und Geburt (S. September) gefeiert worden sind. 
13 ln den Landpfarren ist auch gegenwärtig noch allgemein üblich, 
während eines Trauergottesdienstes um das Hochaltar zu gehen und ein 
Geldstück zu opfern. 
13 Hier dürfte etwa "flbBFdiCS" ergänzend dazu zu denken sein. Unter 
dem „'l"uch" ist das Bahrtuch zu verstehen, wie Leichenvereine auch heu- 
tigen Tags ein solches zu besitzen pflegen. 
11 Die Handschrift hat über dem letzten e ein Zeichen, in welchem 
man, wenn man will, auch ein v erblicken kann, so dass auch entweder 
enteten oder entetev gelesen werden kann. I 
1'" Die Zechlade, in welcher jede Zeche ihre Urkunden zu verwahren 
pflegte. 
16 Mantellos, ohne Mantel. 
17 Trägt überhaupt einer keinen Mantel. 
1b Am Rande von der Hand B: Ver vil prudersaft haben. 
19 Namlich Groschen. 
1'! Das war also nicht ganz 4 Groschen (genau 33h) und in der That 
ist weiter unten in der dritten Rubrik zu lesen, dass je 4 Groschen ein- 
gezahlt worden sind. 
21 Am Rande von der Hand B das Argument: Ver nycht gelt gibt. 
22 Oben am Rande von derselben Hand B: Ven pruder meyster 
fersaumt. 
23 Ven meister tocter (Tochter) ausgibt  von derselben Hand B. 
'21 In der Handschrift eigentlich mit einem e über dem zweiten i. 
25 Von der Hand B am Rande: Ven czven meister kryken. 
211 Zerreden (in Streit gerathen) ist mundartlich noch immer ge- 
bräuchlich. 
27 Von der Hand B am Rande: Knecht krykt mit dem meyster.
	        
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