WILHELM VON WORMS UND GRÜNEWALT, BEEDE PLATTNER.
Plattner, und Barbara seiner Ehewirtin, seinem Eidam und Tochter,
um 100 f. rh. in Gold verkauft habe, überantwortet auch die alten
Kaufbriefe, und setzt sie in ruhige Possess und Gewähr. Hierein
hat auch gewilligt Hanns Tucher der jüngere, dem die Eigenschaft
samt 5 f. rh. in Münz abkätiffigs Eigenzins, in halbjährigen Fristen
fällig aus dem Hause zusteht. Als Veit Wirsperger 1532 das Haus
verkaufte, wird Endres Kolb als Nachbar genannt. Das Kolbische,
vorher dem Wilhelm von Worms gehörige Haus war also S. 44.0.
Wilhelm von Worms starb 1539. Um diese Zeit war die mit
Endres Kolb verheiratete Tochter Barbara auch schon todt und
dieser mit einer Frau, Namens Anna, verehlicht. Diese tritt in einem
Brief vom Montag 19. August 1549 auf, als sie für ihren, der Zeit
Schwachheit halb nicht ausgehen könnenden Ehewirt, in Beisein
und mit Bewilligung Hannsen Manns, des Schlossers, ihres Eidams,
und Sebalden von Worms, des Plattners, als Curators Abraham
Kolben, sein des Endres Kolben ehlichen Sohns, den Loskauf eines
Gatterzinses, der von weiland Wilhelm von Worms, dem Anherrn
der Kinder, dcs Abraham und der Apollonia, seiner Schwester, des
gesagten Manns Ehefrau, zuerst in der Theilung auf Endres Kolb
gekommen, nachdem aber derselbe der den Zins etliche Jahre ge-
nossen und eingenommen, nun aber die Kinder in andrer Weise
vergnügt, so dass der Zins auf sie, die Kolbin, und ihren Ehewirt
gefallen, von dem zur Zahlung bisher pflichtigen Martin Schaller
und Anna, seiner Ehefrau, Gärtnerseheletiten, annimmt. Sebald von
NVorms ist, nach Allem, der Sohn Wilhelms und mütterlicher
Oheim der beiden genannten Kolbischen Geschwister aus erster Ehe
mit Barbara Wilhelms von WVorms Tochter, seiner ersten Frau.
Ueber das XVeitere muss man sich an Neudörfers Worten genügen
lassen. Sebald von KVorms, Plattner, hatte nach Urkunde vom 25.
Fbr. 154.9 Christina, Caspar Schmids, Rechenmeisters seligen,
Tochter zu ehlicher Hausfrau.
Ob Hanns Grünwaltl, Burger zu Leipzig, der als Sohn eines
Hanns Grünwald, Biirstenbinders, Burgers zu Nurnberg seligen, am
Montag 3. Juni 1549, ein Legat seiner Mutter Margaretb seligen
durch Cunz Grünwald, Neberschmid, und Sebastian Kob, Zirkel-
schmid, bekommen zu haben quittirt, welche Quittung Jorg und
Endres die Grünwald, von benannter zweier Geschäftsvormtinde
wegen, mit Zeugniss Franz Schleichers und Jacob Quickelbergers,
annehmen, mit den bisher genannten Grünewalten in näherer Be-
freundung stand, muss zunächst unentschieden bleiben. Cons. 68,
fol. 986.
Baader (Jahrb. f. Kunstwissenschaft 1868, p. 257) führt C1111
der Plattner Wilhelm von Worms hatte für den Ritter Ludwig von
Bibra, Amtmann zu Kitzingen, allerlei Rüstzeug gemacht, konnte
aber zu keiner Bezahlung kommen, so dass er den Ritter i. J. 1528
durch den Ratb ernstlich mahnen liess.