XVILHELM VON WORMS UND GRÜNEWALT,
BEEDE PL ATTNER.
beigestanden und ihn vertheidigt und desshalb gegen Meister und
Gesellen des Plattnerhandwerks um einen Gulden zu Schaden ge-
kommen, so solle Grünewalt dafür Sorge tragen, dass Heinrich von
Worms diesen Gulden entweder von dem Handwerk wieder bekomme
oder von ihm erhalte, weil er unbillig gestraft sei. Sonst solle
alles vertragen sein. Geschehen vor Gericht Montag S. Juli 1518.
Von Christoph Grünewalt lässt sich weiter nichts berichten.
In diese Zwischenzeit fällt auch der Tod von Elsbeth, Wil-
hel'm von Worms erster Frau. Dass er wieder heiratete, versteht
sich von selbst. Sie, die zweite Frau, wird genannt in folgender
Urkunde vom Mittwoch 18. Juli 1526. Anthoni Tetzel bekennt,
nachdem er an den zwei Häusern aneinander, alhie in St. Sebalds
Pfarr, in der äussern Laufergasse, zwischen Anna Sayderin und
Hannsen Grymen Platners Häusern gelegen, mitsammt dem Höf-
lein, daran die Erbschaft jetzo Meister Wilhelms von NVorms Platt-
ners und Anna seiner ehelichen Hausfrauen zum halben Theil, und
der andere halb Theil Cristina, Cunzen Schrems seligen Wittib
und ihrer Kinder ist, die Eigenschaft samt 2 f. Stadtwährung und
2 Fastnachtheiulen jährlicher Zins bisher gehabt hat, dass ihm ge-
nannter Wilhelm von Worms diese Eigenschaft mit 57 f. in Gold
abgekauft und obbestimmte zwo Behausungen und Hofraiten von
ihm erledigt hat, und sagt ihn darunl ledig und los, und weil er
keine Urkunden habe noch wisse, so verspricht er, wenn deren eine
oder mehr gefunden würden, diese dem Wilhelm von Worms zu-
zustellen, wo nit, so sollen dieselben todt und kraftlos sein. Welches
das Haus ist, lässt sich nicht ausfinden, ebenso bleibt es ungewiss,
ob er es bewohnt habe.
Anno 1527 wurde Wilhelm von Worms unter die Genannten
des grössern Raths gewählt. Wie es kam, dass Grünewalfs Haus
S. 439 nach seinem Tod in den Besitz Hcrman Goller's (oder Goll-
ner's) gerieth, lässt sich nur vermuthungsweise sagen, dass nämlich
die Erben es nicht übernehmen wollten oder nicht konnten und es
daher nebst dem darauf lastenden Eigengeld, das dem Martin Geuder
gehörte, verkauften. In Goller's, eines Bierbrauers, Interesse lag es
auch nicht es zu behalten, und so verkaufte er es am Eritag 7. Spt.
1507 an den zuvor in der Judengasse wohnhaft gewesenen Veit
Wirsperger, Bildschnitzer, und Elisabeth seine Ehefrau, um 370 f. rh.,
wobei die Lage nur als "Eckhaus beim Thiergärtner Thor, an der
Stadtmauer gelegen" ohne eine Nachbarschaft eines andern Hauses
zu erwähnen, angegeben wird. Wirsberger besass es bis 1532,
während welcher Zeit mit dem Nachbarhatise eine Veränderung vor
sich ging. Am Samstag 30. Juli 1530 erklärte nämlich Wilhelm
von Worms, mit Zcugniss Hanns Rieters und Paulus Grundherrn,
dass er die Erbschaft seiner Behausung und Hofrait alhie in St.
Sebalds Pfarr, beim Thiergärtner Thor, zwischen Veit Wirspergers
und Hannsen Hertwegs Häusern gelegen, Endresen Kolben, dem