auch die Hochzeit in seinem Haus halten sollte, doch auf gleiche
Verlegung sein und des Praunauers, dagegen Praunauer der Jung-
frau hinwiedertim 600 f. zu Zuschatz geben sollte. In einem später
am Montag 7. Juni 1501 gegebenen Brief erweist Hanns Grünewalt
mit Zeugniss Wilhelm Derrers und Peter Grolands, dass Hanns
Praunauer die seiner Tochter Ursula, seiner des Praunauers ehlicher
Wirtin, versprochenen 300 f. Heiratsgut vor ungefähr fünf Jahren
von seinem Schwäher erhalten habe und ihn darum gänzlich quitt
ledig und los sage, mit Zeugniss Paulus Volckamers und Lienhart
Grundherrn. Welcher der beiden Namen, ob Barbara, 0b Ursula,
der richtige ist, steht dahin. Uebrigens war diese Tochter aus
erster Ehe. Aus derselben Ehevmuss eine andere mit llanns XVinkler,
genannt Köchlin, einem Wirt, verheiratete, aber so wie ihr Mann
schon gestorbene Tochter gewesen sein, wie man aus einem Ge-
richtsbrief vom gleichen Datum sieht, worin Jorg Hofmann mit
Zeugniss Wolf Pömers und Sigmund Pesslers beweist, dass Hanns
(irünwalt, der Plattner, sein Schwäher, am Montag 24. Mai 1501
bekannt hat, dass, nachdem er demselben Jorg Hofmann zu Ger-
hausen, seiner Hanns (irünewalts Tochter, 300 f. zu Heiratsgut zu
geben versprochen, er ihm dafür seine Behausung bei dem Rosen-
bad, zwischen Hannsen Rubein des Kürschners und Cunzen Rosen-
zweigs des Becken seligen Häusern gelegen, daran die Eigenschaft
samt 5 f. rh. auf Widerkauf, jetzo Hannsen Umbhauen, auch dazu
die 100 f., so er auf Hannsen Winklers, genannt Köchlins, seines
Eidams seligen Kindes Vormunde am Stadtgericht mit Urtheil und
Recht erlangt, ihm, dem Jorg Hofmann übergeben und sich der
Behausung, auch der 100 f. verziehen und entäussert habe, worauf
denn Jorg Hofmann ihn, Grünewalt, der versprochenen 300 f. Hei-
ratsgut quit ledig und los sagt. Gleich daran schliesst sich die
Eheberedung selbst zwischen dem Jorg Hofmann und Jungfrau Ger-
haus Grünewaltin, worin nichts von den andern Abweichendes vor-
handen ist. Diese Töchter, Barbara (alias Ursula) Praunauerin,
Ursula Winklerin (vermuthlich die älteste), und Gerhaus Hofmännin
mögen echte Geschwister des Anthoni Grünewalt gewesen sein.
Das Haus am Rosenhad war nach Allem S. 663, da das uralte
Beckenhaus, das einzige in dieser Gegend, das Eckhaus S. 662 ist.
Nun erschien YVilhelm von Worms, der Plattner, vor Gericht
und erwies, dass die Heirat zwischen Hannsen Grünewalt dem
Plattner, als von wegen Elsbethen, seiner ehlichen Tochter, bei
seiner andern ehliehen Wirtin seligen überkommen, an einem und
dem genannten Wilhelm von Worms, in Beiwesen seines Vaters,
am andern Theil, also abgeredet und beschlossen worden sei, dass
Grünewalt zugesagt habe, er wolle Wilhelmen- zu seiner vorhin
genannten Tochter zu Heiratgut geben das neben ihm gelegene
Haus, frei, lauter, eigen, das 200 f. werth sei und dazu 100 f. rh.
ferner zu einem Stock Werkzeug und eine redliche Ausfertigung,
Quellenschriflen f. Kunstgesch. X. 6