Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

WILHELM VON XVORMS UND GRÜNEWALT, BEEDE PLATTNER. 
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Hrn. Sigmunden Fleiss zu thun, davon abzustellen. (Prüschenk, das 
Factotum Kaiser Friedrichs, war damals in der Begleitung des Kai- 
sers zu Nürnberg. S. Ranke deutsche Gesch. I. 95.) Am Dinstag 
I0. Febr. 1489 wurde Hannsen Grünxvalt vergönnt, sein Haus beim 
Thiergärtner Thor hinten bei der Mauer zu bessern und zu bauen, 
und dass er damit nach der Stadt Gesetz nicht schuldig sein solle, 
hinter sich zu rücken, dazu wurde ihm am Samstag 21. März 148g 
vergönnt, dass er seinen Bau bei der Mauer beim Thiergärtner 
Thor an etlichen Häusern gleich nach der Schnur, wie durch 
Hannsen Tucher und den Baumeister gerathschlagt und für unge- 
fährlich angesehen ist, vornehmen und bauen mag; und am Don- 
nerstag 2. Apr. 148g wurde ihm zu seinem vorhandenen Bau beim 
Thiergärtner Thor eine ziemliche Notdurft (Bedarf) Zimmerholz, 
was er dess nit entbehren mag, gegeben nach Besichtigung des 
Baumeisters. Aber nach dieser offenbar wolwollenden Stimmung des 
Raths folgte noch in demselben Jahr ein Umschlag, indem am 
Samstag 5. Sept. verlassen wurde, dem Grünwalt, Plattner, um dess 
willen, dass er einen Rath mit viel König und Fürsten Bitte um 
Haltung mehr Knecht, dann die Ordnung zugiebt, mannigfaltiglich 
überzogen hat, eine sträfliche Rede zu sagen, mit Drohung, wo er 
Das fürbass mehr thut, ihn darum zu strafen, und wo sich findet, 
dass er dem Römischen König (Maximilian) Harnisch zu machen 
hat, ihm alsdann über die Ordnung zwen Knecht vier Wochen die 
nächsten zu vergönnen und nicht länger. Und am Dinstag 15. Dec. 
1489 wurde ertheilt, der Ruge gen Hannsen Grünwalt von Haltung 
wegen mehr Knechte, dann ihm das Gesetz und die Ordnung des 
Handwerks, zugiebt, ohne Gnade nachzugehen und die Busse zu 
nehmen; ihn auch staatlich zu warnen und zu sagen, dass er sich 
halte gemäss der Ordnung, auch einen Rath mit einiger Förderung 
einiger Fürsten und Herren nicht überziehe, wie ihm vor auch gesagt 
ist, bei Vermeidung eines Raths Strafe. 
Hiemit endigt, was über Grünewalfs Beziehungen zum Rathe 
sich amtlich aufgezeichnet findet. Er scheint sich von nun an der 
Ordnung gemäss gehalten zu haben. Dass er aber, um nicht zu 
sagen der bedeutendste, doch jedenfalls einer der bedeutendsten 
Harnischmacher seiner Zeit war, dürfte aus den mitgetheilten Stellen 
unwidersprechlich hervorgehen. Kein anderer seines Handwerks 
wurde damals so gesucht und begehrt wie er. Dass er der Erbauer 
des Hauses S. 439, des sogenannten Pilatus-Hauses, richtiger des 
Hauses "zum geharnischten Manne" ist, dürfte eben so gewiss sein, 
wie dass der am Eck gestandene Ritter St. Georg auf dem Lind- 
wurm stehend, eine Arbeit seiner Hand war, und sowol Harnisch 
als Schwert ein Zeugniss von der Meisterschaft Grünewalfs ablegten. 
Leider sind diese beiden Stücke von einem der letzten Besitzer des 
Hauses, der zugleich ein Kenner von solchen Alterthümern war, 
beseitigt und durch andere von untergeordnetem Werthe ersetzt worden.
	        
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