Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

ENDRES PEGNITZER UND SEIN SOHN, 
BEEDE BÜCHSENG IESSER. 
so gab es Feuer; die Büchse ging los, beschädigte mehr als sechzig 
Personen, von denen vier gleich auf dem Platze blieben, doch dem 
Büchsenmeister und den übrigen Personen, welche zunächst an dem 
Geschütze standen, widerfuhr kein Leid. Heller fügt auch folgende 
Reime bei, die in einer Chronik stehen: 
Der alt Pegnitzer hat gemacht 
Dem von Sternberg ein Geschoss, 
Ward ein und neunzig Centner gross. 
Die von Nürnberg auch liessen 
Mit diesem noch zwei Stücke giessen. 
Ein Büchsenmeister Hanns Pfaf genannt 
Und Matern von Strassburg bekannt, 
Ein jeder mit Kühnheit gross 
Seine Büchsen tapfer abschoss. 
Die letzte Büchse man auch lud, 
Ein Steinkörnlein Aller zu ungut 
War mit dem Stössel ins Rohr kommen, 
Als Matern hätt Schaden genommen 
An einem Finger, konnt nicht laden, 
Cunz Polz zu all seines Unglücks Schaden 
Für ihn die Kugel hineinstiess, 
Also gab Feuer des Sandes Gries, 
Die Kugel mit der Ladstangen 
Sind zu vielen hundert Stücken gangen, 
Fünfzig Menschen Schaden nahmen, 
Etlichmit dem Leben daweg kamen. 
Das Wohn- und Giesshaus dieser Pegnitzer war zunächst am 
Frauenthor L. 851, und war lange Zeit ununterbrochen im Besitz 
von Rothgiessern, die zugleich Stück- und Glockengiesser waren. 
Im 16. Jahrhundert war es dem Clarakloster zinspflichtig und in 
den Briefen Claras und Katharinas der Pirkheimerinen an ihren 
Bruder und Vater Wilibald wird des Pegnitzers vielmals gedacht. 
Baader hat in den Beitr. 2, p. 45, auch in d. Jahrb. f. Kunst- 
wiss. 1868, p. 255. Mehreres über des ältern Pegnitzers Thätigkeit 
mitgetheilt und hält ihn auch für den Sohn lrlannsPegnitzefs, der, 
nach Heller, Büchsenmeister in Dienst Nürnbergs war und 1509 
starb. Nach Baader trat Hanns Pegnitzer 14.66 auf 10 Jahre in 
Dienste der Stadt. Am Eritag 30. Dec. 1466 wurde ihm das Amt 
an der Wage verliehen und soll sich verschreiben, dieweil er in 
demselben Amt an der Wage ist, dass ein Rath ihm nit pflichtig 
sein soll, die 16 f., die ihm ein Rath des Jahrs geben soll von 
der Pflicht wegen, damit er einem Rath ist verwandt (zu geben), 
sondern diese Zeit ab sein sollen, und den Brief sollen von ihm 
nehmen Hanns Coler und Ludwig Pfinzing. Doch wurde am 1. Jan.
	        
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