SEBASTIAN LINDENAST,
KUPFERSCHMID.
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zwischen Cunzen Stedlers Behausung und der Reihe gelegen, welche
das Langhaus genannt wird, wie Das der Agnesen Lindenästin von
Paulusen [Bayern], Feilenhauer, ihrem Vater, an ihrem mütterlichen
Erbtheil zugestellt wordeil ist, an Hannsen Wagner den Rothschmid
und Elsbet seine Ehewirtin um 190 f., mit einem Eigengeld von
3 f. rh. mit 60 f. abkäuflich, das dem grossen Almosen gehört,
und 3 Pfd. Seelgerät, in den Heilsbronner Hof zu reichen. Ob das
Sog. Langhaus östlich oder westlich von der Reihe lag, ist nicht
Zu sagen.
Nun begab sich noch, ehe die Theilung des Nachlasses vor
sich gehen konnte, durch den Tod Peter Vischer's eine unerwartete
Zögerung. Es musste erstlich, dar zwei unmündige Kinder, Jakob
und Helena, vorhanden waren, ein neuer Vormund gesetzt werden,
in der Person Daniel Paumann's, und als man aus Peter Vischer's
Seligen Nachlass das ihm übergebene Inventar entnehmen wollte,
war es nicht mehr zu finden. Da wurde am Montag 13. Sept. 1529
auf die Klage Hannsen Schonauers und Daniel Paumanns gegen
Barbara Peter Vischers Wittib und ihre Mitverwandten erkannt,
sofern die Beklagten an Eids statt angeloben, dass sie den Inven-
tarium nit bei Handen haben, den gefährlich nit abthun, auch nit
wissen, wo der sei, und wenn sie den finden, dass sie denselben
den Klagenden anzeigen oder überantworten wollen, so soll es
dabei bleiben. Hanns Vischer und Barbara Peter Vischerin thaten
alsbald das Gelöbniss. Diese Barbara Vischerin scheint des alten
Peter Vischefs Wittwe zu sein. Denn von der jungen Barbara,
des jüngern Peter Vischer's Wittwe, konnte man unmöglich die
Kenntniss, wo das dem alten, ihrem Schwäher anvertraute Do-
eument hingekommen sei, verlangen, sondern allenfalls nur von der
Wittwe desjenigen, der es in Händen gehabt hatte, und von dem
ältesten Sohn. Freilich würde man jedes Zweifels überhoben sein,
wenn es dem Schreiber des Gerichtsbuchs beliebt hätte, hinzu-
zufügen, des ältern oder aber des jüngern Wittwe. Es musste also
ein neues Inventar aufgenommen werden.
Der Eingang desselben lautet: „Da auf Absterben Sebastian
Lindenasts und Anna seiner Hausfrau seligen durch die erbern Hanns
Schonauer, Peter Vischer, als von der Obrigkeit verordnete Vormünder
gedachts Lindenasts und sein er Ehewirtin seligen verlassner unmün-
dlgef Kinder, Jakob und Helena genannt, in Abwesen Sebastian
Lindenasts, als des ältesten Sohns, auf Anzeigung Sebalden Linden-
asts, der jetztgedachten Vormünder Pliegkinder eheleiblichen Bruder,
Verfnögß der Stadt Nürnberg Reformation eine permentene Inven-
tari aller und jeder gedachter beder Eheleute verlassner Güter auf-
gerichtet wttrde, welche Peter Vischer, als der oberst Vormund, zu
Seinen Handen genommen; als aber auf Absterben Peter Vischers
seligen von den obersten Vormündern neben dem bleibenden Vor-
mund, Daniel Paumann zu einem Mitvormund gesetzt wurde, welche
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