Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

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SEBASTIAN LINDENAST, 
KUPFERSCHIHID. 
lichen Unterricht und Erkundigung ertheilt, dem Handwerk der 
Goldschmide, auch dem Sebald Lindenast zu sagen, dass demselben 
Lindenast zugelassen sei, dass er mit samt einem Jungen, den er je 
zu Zeiten hat, und nicht mehr Personen ihm verwandt als Knecht 
oder andere, kupfernc Werke, so zu den Brunnen gehörig, auch 
grosse Becken und Wasserkandeln, machen und vergulden mag, 
doch soll er denselben Stücken allen, so er also verguldet, jedem 
insonderheit einen offnen sichtbaren Spiegel, der unter einem 
Pfennig nicht breit sei, lassen. Ihm soll verboten sein, kein Silber 
oder Messing, wenig oder viel, zu vergulden, dessgleichen soll er 
auch kein ander Stück von Kupfer oder Trinkgeschirr, Bild, Senkel, 
Spangen, Ketten, Ring und dergleichen machen noch vergulden. 
Dazu auch soll er kein Stück, gross oder klein, in seiner Werk- 
statt vergulden, das Fremde gemacht haben und ihm zu Handen 
gekommen oder gebracht wäre, sondern alle die Stück, die er und 
sein Junger in seiner Werkstatt, und doch zu nichts anderm ge- 
hörig, dann zu dem Brunnenwerk, grossen Becken und Wasser- 
kandeln gemacht und gearbeitet haben, bei Pön zehen Gulden un- 
nachlässig zu geben, von jeder Fart (Uebertretung). So genau 
diese Verordnung, eigentlich die mit dem Vater 1512 abgeschlossene, 
hier nur in wenigen Punkten vermehrte Verordnung auch war, so 
blieben doch Straffälligkeiten nicht aus. 
Am Freitag den 27. Juli 1526 sagte Sebastian Lindenast, der 
älteste Sohn des kunstreichen Vergolders, sein Bürgerrecht auf und 
scheint sich auswärts niedergelassen zu haben. Als Vormünder 
waren gesetzt Peter Vischer und Hanns Schonauer, Golelschmid. 
Am Freitag 15. Mai 1528 erschienen vor Gericht Peter Vischer 
für sich und seinen abwesenden Mitvormund, und mit ihm Sebald 
Lindenast und Agnes, seine Ehewirtin, des seligen Lindenast Sohn 
und Schnur, und brachten vor, nachdem sich er, Sebald Lindenast, 
vor kurz vergangnen Tagen zu dieser seiner Ehewirtin verheiratet 
habe, desshalb er seinen Erbtheil zu haben brauche, aber die Vor- 
münder ihm denselben ohne Verkaufung der Behausung zum Gosten- 
hof zwischen Walburg Hupfatilin, Huterin, und Katharina Rudoltin 
Häusern gelegen, nicht zustellen könnten, noch sie an andern ihrer 
PHegkinder Gütern so viel hatten, um sie abzulösen, so bäten sie 
den Verkauf zuzulassen, und da diess geschah, so wurde die Be- 
hausung verkauft für 120 f. in Münz an Caspar Menzinger, welches 
geschah mit Wissen und Willen Sigmund Helds, Oberpflegers zum 
Gostenhof, dem anstatt des Raths die Eigenschaft mit. einem halben 
Gulden rh. in Münz zusteht, auch Wolf Pömers Erben, die 3 f. 
Gatterzins auf dieser Behausung haben, in alle Wege unschädlich. 
Wenn übrigens Sebald Lindenast sagte, er sei erst vor kurzver- 
gangnen Tagen verheiratet, so ist es ein starker Euphemismus. 
Denn schon am 23. Juni 1526 verkauften Sebald Lindenast und 
Agnes seine Ehewirtin die Behausung an der alten Ledergasse,
	        
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