gross oder klein in seiner Werkstatt vergulden, das Fremde gemacht
und ihm zubracht hätten, sondern allein die Stück, die er und sein
Lehrjünger in seiner Werkstatt gemacht und gearbeitet haben."
Hiermit war der Umfang seiner Befugniss ganz genau ausgesprochen.
Dass er verheiratet war, versteht sich, auch hatte er nach-
weisbar einen Sohn Sebald. Wenn aber 1512, in Conrad Imhofs
und Jobst Hallers Frage, am Mittwoch 4.. Febr. verlassen wurde
„allcn andern Burgern oder Inwohnern, ausserhalben der geschwor-
nen Goldschmid und Sebolten Lindenast, dem das insonderheit er-
laubt ist, soll verboten sein, alhie einig Trinkgeschirr, Salzfass
oder ander Geschmeid von Kupfer zu machen und zu vergulden,
weder mit noch ohne einen Spiegel, bei 10 f. Pön, durch Stephan
Volckamer" und Wilibald Pirkheimer" so wird wol statt Sebald
hier zu lesen sein "Sebastian". Es ist nicht wahrscheinlich, dass
eine Uebertragung des ohnehin missliebigen Rechtes, dessen sich
der Vater erfreute, auch auf den Sohn stattgefunden haben und bei
den Goldschmiden keinen heftigen Widerspruch gefunden haben
sollte. Sebald Lindenast mag übrigens damals schon erwachsen,
vielleicht schon verheiratet gewesen sein.
Auf Absterben Conrad Flicken (oder Flücken) wurde am Mon-
tag 14. Aug. 15m]. Sebastian Lindenast zu einem Hauptmann am
Salzmarkt ertheilt, woraus wol seine Achtbarkeit als Hausbesitzer
hervorgeht, aber sein Haus nachzuweisen ist nicht weiter möglich,
als dass er in der Neuen Gasse (Sebalder Seite) wohnte.
Anna Sebastian Lindenästin starb 1521 zwischen Fastnacht
und Pfingsten, er selbst in der ersten Hälfte 1526. Denn da die
Goldschmide nun gegen Sebald Lindenast klagten, weil seinem Vater
das Kupferwerlt unter Bedingungen zu vergulden vergönnt sei, dass
sich Solches mit seinem Tode geendet und dieser sein Sohn es zu
arbeiten nicht befugt sei, darum es von ihm, dem Lindenast, billig
abgestellt, worauf aber Lindenast sich schriftlich verantwortete und
sich für befugt erklärte, weil er von kais. Majestät gefreiet (privile-
girt) ist, so wurde, weil der Rath geneigt war, das Goldschmid-
handwerk, als ein grosscs Handwerk, zu fördern, am Dinstag
g. Juli 1526 ertheilt, was man mit dem Lindenast handle, mit
des Handwerks der Goldschmide Wissen zu handeln und sie zu
einem Vergleich zu bringen zu suchen, wozu Hanns Volkarner und
Jeronimus Paumgärtner geordnet wurden. Es kam daher zu folgen-
dem, am Samstag 7. Juli getroffenen Vergleich: „Nachdem das Hand-
werk der Goldschmide abermals bei einem Rath geklagt habe, dass
sich nach Absterben Sebastian Lindenasts sein Sohn Sebald unter-
stehe, in die Fusstapfen seines Vaters zu treten und mit seiner
Arbeit und dem Vergulden des Kupfers, Messings und Silbers,
ihrem Handwerk grossen Nachtheil und allerlei Beschwerlichkeit
zuzufügen, mit Bitt, dieweil er des Handwerks nit sei, das abzu-
stellen, hat ein erber Rath aufVerhör beder Parteien, auch münd-
Quellenschriften f. Kunstgesch. X. 5