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SEBASTIAN LINDENAS T, KUPFERSCHMID.
Zum erstenmal wird er genannt als am Eritag 4. Mai 1490
Marquart Weh von Wöhrcl und Margareth seine eheliche Wirtin
ihren Sohn Lienhard" ihm, Sebastian Lindenast, sein Handwerk und
Arbeit zu lernen, übergeben, die fünf Jahre Lernzeit getreu aus-
zudienen, und wenn er in dieser Zeit ohne rcdliche Ursache ent-
liefe oder ihm eine Untreue bewiese, wollen sie ihm denselben
sofort wiederstellen oder sich um die unausgediente Zeit mit ihm
vertragen, auch eine etwa begangene und erwiesene Untreue er-
statten, doch soll er im letzten Jahr dem Lienhart 2 f. oder ein
Kleid von diesem Werth geben. Zeugen waren Wilhelm Hegnein
und Jeronimus Haller. Demnach musste Lindenast Meister und be-
weibt sein, was sich, wenn es auch nicht ausgesprochen ist, von
selbst versteht. Auf welchem Handwerk er eingeschrieben war, ist
auch nicht gesagt. Aber schon nach vier Jahren war das Verhält-
.niss geändert, und Sebastian Lindenast, Cunzen Lindenasts seligen
und Anna, seiner ehlichen Wittwe ehelicher Sohn bekennt zu Brixen
am Eritag 18. März 1494 für sich und seinen Bruder Hanns, wenn
die gedachte Anna Lindenästin, seine liebe Mutter, die Erbschaft
der Behausung, die sein Vater seliger und sie miteinander über-
kommen hatten, in seinem Abwesen verkauft hätte oder erst ver-
kaufen wiirde, dass er solches alles gut heisse; dazu habe er für
sich und seinen Bruder seiner Mutter diesen rnit des edlen und
VCSICH Hannsen Windlers, ilrn. Melchiurn Bischofeu zu Brixen Rath
und Hauptmann, xmrgedrticlttein Insiegel befestigten Brief gegeben,
Zeugen der Bitte um das lnsiegel seien gewesen die fürsichtigen
und erbern Sigmund Griesser, Martin Phister und Veit Sober, des
vorberürten seines gnädigen Herrn von Brixen Diener. Welcher
Anlass ihn nach Brixen führte und in welcher Stellung er des Bi-
schofs Diener war, ist unbekannt. Gestützt auf diesen Brief, der in
das Gerichtsbuch Literarum 10. Fol. 148 einzuschreiben 4 Pfd.
Kanzleigebühr kostete, verkaufte nun Anna Cunzen Lindenasts
ehliche Wittib und mit ihr Jungfrau Anna ihre Tochter, am Plinz-
tag 10. April 1490, zugleich auch für Franzen Lindenast, auch
ihren ausländischen Sohn und Bruder, die Erbschaft der Behausung
an der Elenden Gasse, zwischen Hannsen Buchers, Zirkelschmids,
und Jakob Pieischers, Schermesserers, Häusern gelegen, dem Ilannsen
Betz, Windenmacher, und Gerhaus, seiner ehelichen Wirtin, wie
Anthoni Haller und Endres von Watt als gebetene Zeugen, in Ge-
richt ansagten, um 103 f. rh. und einem an Gerhard Zollner zu
entrichtenden Eigengeld von 2 f. rh. Der hierüber vom Gericht
am Montag 21. April ertheilte Brief war von Ulrich'Grundherr
und Jacob Groland gerichtlich bezeugt und wurde mit 5 Pfd. Kanzlei-
gebühr taxirt. Ob derjenige Hanns, dessen als seines Bruders sich
Sebastian in vorstehendem Brief mächtigt, mit demjenigen, gegen
den wegen einer seit 1488 hängenden Schuld von 160 f. rh., die
mit je zwei Centner Messing auf jedem nächst kommenden Leipziger