SEBASTIAN LINDENAST,
KUPFERSCHMID.
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dem Scharfrennen dienstlich zu Vcrgultien". Als Kaiser Friedrich
1487 in Nürnberg war, stellte er ein solches Ansuchen, aber am
Samstag 31. Merz, in Niklas Grolands und Ulmann Stromers Frage,
wurde den Losungherren (damals Ruprecht I-Ialler und Niklas Gross)
aufgetragen: „Unserm allergnädigsten Herrn, dem römischen Kaiser,
eines Raths Beschwerde und Sorgfältigkeit (Besorgniss), mit der
messen (messingenen) Ketten, die seine Majestät vermeint machen
und vergulden zu lassen, zu eröffnen und seine Gnade zu bitten,
von solchem Vorhaben abzustehen." Doch kommen später einige
Fälle vor, wo man Das, was man dem höchsten weltlichen Haupte
der (ihristenheit und das war Kaiser Friedrich doch immer,
selbst in seiner damaligen Bedrängniss abzulehnen gewagt hatte,
andern Filrsten und Herren gewährte. So wurde 1493 am Dinstag
27. Nov. in Anthoni Tuchers und Marquartl Mendcls Frage, Herrn
Georgen von Stein vergönnt, ein zur Astronomie dienendes Instru-
ment, genannt Astrolabium, hie von einem Goldschmid verguldeu
zu lassen, ttnangesehen dass Das wider die Ordnung der Gold-
schrnide ist. Selbstverstäutilich 11'211" das Instrument selbst von Mes-
sing. Dann wurde am Donnerstag 14. ltlärz 1493, in Ulrich Grund-
herrn und Martin Geuders Frage, etlichen Goldschmiden vergönnt,
einem von Bünau etliche messene Rosen und Sterne, „in ein Stuben
oben an der Dill (Diele) dienstlich oder zierend" zu vergulden. Aber
Unberechtigte und Unbefugte wies man zur Ordnung. Am Mittwoch
10. Jan. 1498, in Ulman Stromers und Hanns Rieters Frage, wurde
einem Krämer, der ltupferne und verguldetc Ringe hie (auf der
Neujahrsmesse) feil gehabt hatte, gesagt, dass er solche Abenteuer
nicht mehr herbringe oder sie feil habe, sonst werde der Rath nach
Laut ihrer Gesetze darein sehen. Dann wurde am Freitag 23. Juni
1498, in Peter Harsdoriliers und Hanns Rieters Frage, den (iold-
schmiden vergönnt, Herrn Priedrichen von Sachsen, Herzog Albrechts
Sohn, der ein Hochmeister deutschen Ordens in Preussen wortlen,
zu seinem Einreiten etliche ltupferne Knöpfe zu vcrgulden und zu
bereiten. Noch am Dinstag z. Mai 1503, in Paulus Volekamers
und Jeronymus flolzschuhers Frage, wurde beschlossen, das Gesetz
mit dem verguldten Messing bleiben (bestehen) zu lassen, und damit
die Leute gewarnt werden, es auf den nächsten Sonntag wieder ver-
rufen zu lassen auch sollen die geschwornen Goldschmide die mit
dem verguldeten Messing warnen, und wo sie es darüber (dennoch)
feil haben, ihnen dasselbe nehmen. Vielleicht war eine bereits auf-
fällig gewordene Uebertretung des Gesetzes eingetreten, der man
jetzt ernstlich Einhalt zu thun sich vermüssigt sah. Denn die bisher
gestatteten Ausnahmen waren nur zu Gunsten der Goldschmiede ge-
macht worden, mittlerweile aber hatte sich in Sebastian Lindenast
ein Mann hervorgethan, der nicht zu den Goldschmieden gehörte,
aber in derselben Weise wie früher Hanns Lindenast ihnen bedenk-
liche Concurrenz machte.