Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

PETER VISCHER DER JÜNGERE, 
ROTHSCHMID 
Vischerin, seiner Geschweyen, die 200 f. bezahlen solle, nemlich 
auf die nächste Frankfurter Fastenmesse 100 f., und dann auf die 
folgende Herbstmesse, als von jetzt an über ein Jahr, abermals 100 f., 
wofür er seinen Bruder Hanns Vischer zum Bürgen gesetzt und dieser 
auch die Verpflichtung dieser Bürgschaft zu übernehmen zugesagt hat. 
Paulus Vischer hat sich dagegen verpHichtet, seinen Bruder dieser Bürg- 
schaft zu entheben und ihm desshalb alles, was er von Peter Vi- 
scher, seinem Vater seligen, ererbt habe, zu Unterpfand eingesetzt. 
Barbara Vischerin und Hanns Vischer erklärten ausdrücklich, diesen 
Vertrag anzunehmen, wofür auch Paulus Vischer in eigner Person 
am Mittwoch 15. Sept. seine Zusage gab. Hierdurch ermächtigt, 
war, wie oben gezeigt, Hanns Vischer am 17. Dec. 1529 durch 
Ablösung eines Eigengeldes in den Besitz der Giesshütte gekommen. 
Paulus hatte dann Nürnberg verlassen und war in Mainz Bürger 
geworden, ohne dass, wie sonst gebräuchlich, im Rathsbuch sein 
Austritt aus dem Bürgerrecht vorgemerkt wäre, Barbara Vischerin, 
die noch als Wittwe erscheint, heiratete nun den Georg Schott, 
und ausser Hanns Vischer blieb nur noch Jakob zurück, über den 
keinerlei Nachrichten vorliegen. 
Ueber den Verkauf des Vischerischen Hauses liegt Folgendes 
vor. Hanns Vischer der Rothschmid und Kunguntl sein ehliche 
Hausfrau, erklären am Mittwoch den 12. Merz 1544, vor Augustin 
Tichtel und Lienhard Irlofmatn, bede Genannte, als erbetene Zeugen, 
dass sie ihre Behausung und Hofrait alhie in St. lorenzen Pfarr 
an St. Katharina Graben beim ltlarstall hinauf, zwischen einem andern 
ihren, der Verkäufer, und weiland Peter Henleins seligen verlassenem 
Haus liegend, verkauft haben Conzen llofman, Haubenschmitl, und 
Anna seiner Hausfrau, um 640 f., 11nd setzen sie, mit Begehung 
aller bisher gehabten Rechte in ruhige Possess und Gewähr, was 
vor Gericht am Freitag 14. Merz stattfand. Und da Conz HOfUJClYI 
erklärte, der Kaufbrief spreche zwar von vollständig bezahlter Kauf- 
summe, er sei aber noch 240 f. daran schuldig geblieben, verspreche 
indessen diesen Rest in drei Jahren zu entrichten, so gab Hanns 
Vischer, in Beisein seines Sohns Jorgen für sich und seine Frau 
Kungund, die Schwachheit halber nicht erschienen war, am Freitag 
26. Mai 1546 mit Zeugniss von Barthel Lorenz Schwab und Domi- 
nicus Herman von Wimpfen Quittung über die Zahlung des Rests 
und somit der ganzen Kaufsumma. Für ein in dieser Gegend ge- 
legenes Haus erscheint der Kaufpreis von 640 f. als sehr ansehnlich. 
Doch behielt Hanns Vischer immer noch eine Hälfte desväterlichen 
Anwesens, vielleicht die kleinere, aber insofern die wichtigere, als 
die Giesshütte nicht als einiTheil des Kaufobjects genannt ist, 
folglich in seinem, Hanns Vischers, Besitz blieb. 
Aus Baader (Jahrb. f. Kunstgesch. 1868 p. 244) werde noch 
beigebracht: „Im Jahre 1549 wollte Hanns Vischer auf etliche Jahre 
nach Eichstätt übersiedeln. Die Geschwornen des Rothgiesser-Hand-
	        
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