PETER VISCHER DER JÜNGERE,
ROTHSCHMID
Vischerin, seiner Geschweyen, die 200 f. bezahlen solle, nemlich
auf die nächste Frankfurter Fastenmesse 100 f., und dann auf die
folgende Herbstmesse, als von jetzt an über ein Jahr, abermals 100 f.,
wofür er seinen Bruder Hanns Vischer zum Bürgen gesetzt und dieser
auch die Verpflichtung dieser Bürgschaft zu übernehmen zugesagt hat.
Paulus Vischer hat sich dagegen verpHichtet, seinen Bruder dieser Bürg-
schaft zu entheben und ihm desshalb alles, was er von Peter Vi-
scher, seinem Vater seligen, ererbt habe, zu Unterpfand eingesetzt.
Barbara Vischerin und Hanns Vischer erklärten ausdrücklich, diesen
Vertrag anzunehmen, wofür auch Paulus Vischer in eigner Person
am Mittwoch 15. Sept. seine Zusage gab. Hierdurch ermächtigt,
war, wie oben gezeigt, Hanns Vischer am 17. Dec. 1529 durch
Ablösung eines Eigengeldes in den Besitz der Giesshütte gekommen.
Paulus hatte dann Nürnberg verlassen und war in Mainz Bürger
geworden, ohne dass, wie sonst gebräuchlich, im Rathsbuch sein
Austritt aus dem Bürgerrecht vorgemerkt wäre, Barbara Vischerin,
die noch als Wittwe erscheint, heiratete nun den Georg Schott,
und ausser Hanns Vischer blieb nur noch Jakob zurück, über den
keinerlei Nachrichten vorliegen.
Ueber den Verkauf des Vischerischen Hauses liegt Folgendes
vor. Hanns Vischer der Rothschmid und Kunguntl sein ehliche
Hausfrau, erklären am Mittwoch den 12. Merz 1544, vor Augustin
Tichtel und Lienhard Irlofmatn, bede Genannte, als erbetene Zeugen,
dass sie ihre Behausung und Hofrait alhie in St. lorenzen Pfarr
an St. Katharina Graben beim ltlarstall hinauf, zwischen einem andern
ihren, der Verkäufer, und weiland Peter Henleins seligen verlassenem
Haus liegend, verkauft haben Conzen llofman, Haubenschmitl, und
Anna seiner Hausfrau, um 640 f., 11nd setzen sie, mit Begehung
aller bisher gehabten Rechte in ruhige Possess und Gewähr, was
vor Gericht am Freitag 14. Merz stattfand. Und da Conz HOfUJClYI
erklärte, der Kaufbrief spreche zwar von vollständig bezahlter Kauf-
summe, er sei aber noch 240 f. daran schuldig geblieben, verspreche
indessen diesen Rest in drei Jahren zu entrichten, so gab Hanns
Vischer, in Beisein seines Sohns Jorgen für sich und seine Frau
Kungund, die Schwachheit halber nicht erschienen war, am Freitag
26. Mai 1546 mit Zeugniss von Barthel Lorenz Schwab und Domi-
nicus Herman von Wimpfen Quittung über die Zahlung des Rests
und somit der ganzen Kaufsumma. Für ein in dieser Gegend ge-
legenes Haus erscheint der Kaufpreis von 640 f. als sehr ansehnlich.
Doch behielt Hanns Vischer immer noch eine Hälfte desväterlichen
Anwesens, vielleicht die kleinere, aber insofern die wichtigere, als
die Giesshütte nicht als einiTheil des Kaufobjects genannt ist,
folglich in seinem, Hanns Vischers, Besitz blieb.
Aus Baader (Jahrb. f. Kunstgesch. 1868 p. 244) werde noch
beigebracht: „Im Jahre 1549 wollte Hanns Vischer auf etliche Jahre
nach Eichstätt übersiedeln. Die Geschwornen des Rothgiesser-Hand-