PETER VISCHER DER JÜNGERE,
ROTHSCHNIID.
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er sich für deniSchlosser Hanns Setz Schulden halb, so die beiden
Eheleute, resp. Paulus Vischers itachgelassene Wittib, rückständig
schuldig sind, verwendet. Hanns Setz scheint in der Derrersgasse,
hinter dem Hause Peter Vischers, da wo auch die Giess- oder
Schmelzhütte lag, gewohnt zu haben, wie sich aus einem mit Hanns
Viseher getrolfenen Vertrag vom 25. Mai 1531 entnehmen läSS-t.
Erblich gehörte die Giesshfitte dem Paulus. aber schon am 17. Dec.
152g hatte sie Hanns Vischer erworben. Des Grabs halben fand
1532 eine Klage des Schlossers Setz gegen Hanns Vischer statt,
welche aber als unstatthaft vom Rath abgewiesen wurde.
Jetzt erst fand eine xöllige Erledigung der PÜrlwverhi-iltnisse
statt. Am Mittwoch 3. Aug. 1530 bekennen Hanns und Jakob die
Vischer, Gebrüder, Margaretha Jorgen Ringlers Ehefrau, ihre
Schwester, weiland Peter Vischers des ältern selifgen Kinder, Söhne
und Töchter, Ursula Meister Paulus Behaitns Ehewirtin, Hermann
Vischers seligen Tochter, gedachts alten Peter Vischers Eniltlein, in
Beisein ihrer Ehemänner, und Meister Hanns Behaim, Caspar Men-
zinger, und obgemelter Hanns Vischer, als Vorrnüntler weiland
Peter Vischers des iüngern seligen sechs Kinder, mit Barbara, seiner
Ilausfrauen, ehelich erzeugt, auch des alten Peter Vischers seligen
lllnikleiit, dass die Executores und Testamentarier Peter Vischers
des alten seligen Geschäfts ihnen allen ihren mütterlichen und väter-
lichen, anfreulicluen und anherrlichen Erbtheil entrichtet haben und
sagen sie darum, und sich selbst gegenseitig ledig und los. Doch
wär in solchem allem hintangesetzt und ausgenommen noch etliche
tmeiitgebraehte Schulden, auch ein messing gegossenes ausbereit
Werk, dem Churfürsten von Brandenburg zuständig, daran jedem
Erben, auch PIlLlillSCU Visclter sein Theil einzunehmen gebührt, auch
zugehörig und unbenotttmen sein sollte. Desgleichen bekennt Bar-
bara, ehedem des jüngern Peter Vischers, jetzt Jorg Schotten llaus-
frau, dass ihr die Testamentarier des alten Peter Visclters, ihres
Schwähers seligen Geschäfts, ihren Theil, so viel ihr Schwähei" ihr
von seiner Habe geschant, zu ihrem Wolbegnügen gegeben haben,
und sagt sie darum ledig und los. Dass Paulus Vischer damals nicht
mehr in Nürnberg war, ist klar. Oh das XVerk oder Grab für den
Churfürsten zu Brandenburg, für den ltunstliebentlen Markgrafen
älbljecht, Churfürsten zu Mainz, odeneinen andern seines Hauses
esttrnmt war, 1st nicht die Aufgabe dieser Zeilen, zu tmtersuchen.
paulllS Vischer war auch der Barbara Peter Vischers des
xgäfggi Vgälwle Geld Schuldig. Am Montag 13. Sept. 1529 sagten
des jüngem läviälilg Sebald Rech, inßeisein Barbara Peter Vischers
7 und Hannsen Vischers, in Gericht an, dass sie
auf das Urthßll, S0 zwischen gedachter Vischerin, Klägerin, eines,
und Paulus VlSßher, Beklagten, anders Theil-s, 200 f. geliehenen
Gelds halbe", ergangen Sei, mit den Parteien gehandelt und die
Sache silrlich also Vertragen haben, dass Paulus Vischer im der