Ehe sechs bei dem Erbvertrag vom 3. Aug. 1530 mit Namen ge-
nannte noch lebende Kinder geboren, Barbara, Margaretha, Joseph,
Ursula, Martha, Anna. Bald hierauf heiratete sie, als junge Wittwe,
den Goldschmid Georg Schott, ihre ferneren SChiClKSEIlC verlaufen
sich in die Dunkelheit des niedrigen Bürgerstandes. Von dem Sohn
Joseph ist keine Rede mehr. Auch von der historisch-poetischen
Liebhaberehdes jüngern Peter Vischer muss man sich an Neudörfefs
Zeugniss genügen lassen. Ueber seine Lebensverhältnisse s. den im
Anzeiger f. Kde. etc. von 1873 bereits angeführten Artikel.
Von den anderen Brüdern würde, mit Ausnahme von Hanns
Viseher's am Gitter bewiesener Thätigkeit, schwerlich viel zu sagen
sein. Hanns wurde nach seines Vaters Tod Hauptmann an seiner
Statt. Paulus war, offenbar Schulden wegen, nach Mainz gegangen,
wo er schon 1531 starb. Er war schon zu Lebzeiten des Vaters
verheiratet gewesen, aber ausser dem Namen Barbara weiss man
von seiner Frau, die schon im Gittervertrag genannt wird, nichts.
Er war dem Hanns Setz, einem Schlosser zu Nürnberg, der in der
Nachbarschaft wohnte, schuldig geworden, der auch mit Hanns
Vischer in Streit lag. Hanns Vischer, als Anwalt seines Bruders,
Paulus Vischers, Bürgers zu Mainz, in Beisein und mit Verwilligting
Barbarais, desselben seines Bruders Ehewirtin, bekennt, dass ihm
Caspar Menzinger, Jorg Reidlock und Jorg WVebler, als weiland
Peter Vischers seligen, ihres Vaters seligen, Geschäfts Vormünder,
allen und jeden, ictztgedachts seines Bruders väterlichen und müt-
terlichen Erbtheil, so viel ihm angefallen ist, auch alles, so Peter
Vischer der älter dieses Paulus Vischers, seines Principals, Kindern
in seinem Testament geschafft, auf vorher geschehene Rechnung zu
seinen Handen gestellt haben, und sagt sie dafür ledig und los.
Was mit Zeugniss von Hanns Tegler und Jeronimtis Jacob geschah
am Mittwoch 27. Juli 1530. Und Barbara, obbemelts Paulus Vi-
schers, Burgers zu Mainz, Ehewirtin, bekennt für sich, ihren Ehe-
wirt, und ihr beder Erben, dass ihr Hanns Vischer, ihr räehwager,
dieses ihres Ehewirts, gemächtigter Anwalt, allen und jeden desselben
ihres Mannes zugebührenden Erbtheil, auch ihrer Kinder Legate,
zugestellt hat, daran sie ein gut Benügen habe und ihn urn dieses
alles ledig und los sage. Doch sollen hierin ausgeschlossen sein
etliche uneingebrachte Schulden und ein ausbereit (fertiges) Werk
eines Grabs, dem Chuifürsten von Brandenburg zugehörig, daran
gemeltem Paulus Vischer sein gebührender Theil vorbehalten sein
soll, welcher Theil an diesen Schulden und Grab dem Hanns Vi-
scher zu Bezahlung der 121], f., so Paulus Vischer seines Bruders
Peter Vischers des jüngern seligen Kindern schuldig, dafür er,
Hanns Vischer Bürg worden ist, zu Unterpfand stehen sollen. Des-
selben Tags und mit denselben Zeugen. Dass Paulus Vischer im
Jahre 1531 todt war, sieht man aus einem Schreiben des Raths
zu Nürnberg an den zu Mainz vom Samstag 9. Dec. 1531, worin