PETER VISCHER DER
ÄLTER,
ROTHSCHMID.
lingischen Chronik steht, allein die Unrichtigkeiten derselben in
andern Dingen machen es unmöglich, dieselbe anders als aushilfs-
weise als Autorität zu betrachten.
In Rettbergs Kunstleben sind, nachdem, von pag. 149 an,
das Sebaldusgrab besprochen ist, auch andere auswärts zu findende
Werke Vischer's angegeben, welches Verzeichniss, wenn das im Ein-
gang angedeutete, Peter Vischer zum ausschliesslichen Gegenstand
machende Werk erscheinen wird, nach Allem noch bereichert und
erweitert werden wird. Dass er im Jahre 1520 unter die Genannten
des grössern Raths gewählt wurde, mag allerdings als eine Aner-
kennung betrachtet werden, wenn es aber irgendwo heisst: die
Dankbarkeit seiner Mitbürger wählte ihn u. s. w., so liegt in dieser
Formulirttng eine grobe Unkenntniss der städtischen Verhältnisse,
die, was aus modernen Anschauungen entspringt, ganz falsch auf-
gefasst werden. Die ftinf Wähler, die alljährlich an Ostern den
kleinen und den grossen Rath zu wählen resp. zu ergänzen, die
durch Todesfall oder sonst wie entstandenen Lücken auszufüllen
hatten, konnten sich mit solchen Sentimentalitäts- oder Höflich-
keitsrüeksichten nicht befassen, sondern vollzogen ihr Geschäft ohne
weitere Rücksicht, als ob der zu cooptirende ein Hausbesitzer und
gut beleumtnadet war. Das reichte hin.
Neudörfer erwähnt noch zwei in Nürnberg anzutreffende Werke
Peter Vischefs, das eine, den Brunnen in der Herren Schiessgraben,
gegenwärtig der städtischen Kunstsammlung einverleibt, rorstellend
einen nackten Jüngling, der im Fortschreiten begriffen den Bogen
spannt, 21], Fuss hoch. Das andere ist das sogen. Fuggerische
Gitter, das bei der Llebernahme der Stadt Nürnberg durch Baiern
um den Metallwerth verkauft und seitdem verschwunden ist. Ulrich
der alte, Georg und Jacob die Fugger, Gebt-Lider, hatten bei Peter
Vischer das Gitter für ihre Capelle im Frauenbrüderkloster zu
Augsburg angedingt und ihm 1437 f. 11 Schill. S Haller schon
daran und darauf bezahlt. Da aber sowol zwischen diesen ebenge-
nannten Fuggern als auch ihren Elrben, Raymund, Anton und Jero-
nirnus den Fuggern, Gebrüdern und Vettern , und dem Meister Peter
Vischer Irrung entstanden war, indem die genannten Fugger meinten,
das Gitter wäre nicht in der bedungenen Weise gearbeitet worden,
so wurde noch im Todesjuhr des am 7. Jan. 1529 gestorbenen
Meisters mit seinen Erben ein gütlicher Vertrag am 2. Aug. ge-
troffen, wodurch die Fugger sich aller Ansprüche auf das Gitter
begaben und dasselbe den färben zu freier Ltngehinderter Verfügung
überliessenr Bei dieser Gelegenheit wird Peter Vischeris seligen Ge-
sammtfamilie aufgeführt, und z-srar ausser Caspar Menzinger, Jorg
Wepler genannt Schüssler, und Jorg Reydlock, seinen Testaments-
ausrichtern I. Hanns Vischer und Kungund Schweikerin seine Haus-
frau, Jacob Vischer und Helena, seine Hausfrau, Paulus Vischer und
Barbara seine flausfrati, Margareth Vischerin und Jorg Ringler, ihr