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PETER VISCHER DER ÄLTER.
ROTHSCHMID.
geworden war, musste er auch geheiratet haben. Dass sein Schwäher
keiner des rathsfähigen Geschlechts war, braucht nicht erst bemerkt
zu werden. Indessen findet sich folgende die Sache verwirrende Ur-
kunde. Dorothea, Peter Vischers ehliche Wirtin, erweist mit Zeug-
niss Peter Nützels und Endres Geuders, dass der genannte Peter
Vischer am Eritag nach St. Lorenzen Tag (I3. Aug.) 1493
erklärt hat, dass er in Kraft des Heiratsbündnisses zwischen ihm
und der vermelten Dorotheen, seiner ehelichen Wirtin, das durch
Ilrn. Niklausen Groland geschehen sei, dieselbe Dorothea ihrer
beider Heiratschätze, nemlich 120 f. rh., versichert sein soll auf
der Erbschaft seiner Behausung und Hofrait am Sand bei dem
Schiessgraben, darin er sitze und daran die Eigenschaft Wilhelm
l-Iallers wäre, und was daran abgehen würde, auf alle seine andere
l-Iabe und Güter. An der Echtheit der Urkunde ist nicht zu
zweifeln. Peter Vischer ist, obgleich seinem Namen der Stand auch
nicht beigeschrieben ist, doch kein anderer als der Rothschmied,
wofür, statt anderer Zeugnisse, sein Haus am Sand einstehen muss,
das auch in einer Urkunde vom Montag 4. Febr. 14.93 genannt
wird. Ein zweiter, wenn auch weniger ins Gewicht fallender Beweis
ist, dass auch Hanns Gutbier, der in den oben beigebrachten Briefen
als Vormund der Stiefbrüder Peter Vischers erscheint, neben der
Mühle am Sand wohnte. Wenn nicht andere Gründe, namentlich
verwandtschaftliche, überwogen, so wurden Zeugen, Vormünder und
überhaupt Vertrauensmänner, aus den Nachbarn genommen. Da nun
Ilanns Gutbier am Sand wohnte und Peter Vischer, der die Doro-
thea geheiratet hatte, ebenfalls am Sand beim Schiessgraben wohnte
und erst nach Jahren das Haus am Katharinagraben kaufte, so wird
wol dieser Peter Vischer mit jenem ein und derselbe sein.
Man muss freilich annehmen, dass er von der erstgenannten
Margareth, die er 1490 oder vielleicht 1489 geheiratet hatte,
Wittwer geworden war. Aber durch folgenden eigenhändigen Brief
Peter Vischers wird der Tod seiner Hausfrau ausser Zweifel gesetzt,
so dass er, falls der Mann der Margareth und der der Dorothea
ein und dieselbe Person war, zweimal Wittwer geworden ist. Der
Brief lautet in getreuer Einhaltung der Schreibweise, also: „lch
Peter Vischer Burger zu Nuremberg bekenne offentlich mit disem
brieff fur mich vnd alle meine erben, nachdem vnd Peter Harstortfer
der Junger von meiner fleissigen bit wegen, vor vnd nach abgang
meiner lieben Haussfratvcn, der got genedig sey, von mir zu trewss-
handen entpfangen, auch auss meinem befelch Sider her von meinent-
wegen eingenumen vnd vmb etlich geld für mich quittirt, auch für
mich schulden bezalt, kaufft vnd andern von meincntwegen auss-
gericht vnd aussgeben hat, darumb er mir alles sein behalten vnd
entpfahen, angeben, quittiren, einnemen vnd aussgeben, vnd vmb
alle sach vor mir ein volkumene lautere genungsame Rechnung vnd
anzeygung gethan hat, daran michvwol benügt vnd mit sunderm