PETER VISCHER DER ÄLTER, ROTHSCHMID.
Vischer und Martha seine Schwester den Vormunden für jedes Kind
75 f. geben sollen, und zwar die ersten 75 f. auf nächste Michaelis,
die zweiten auf Michaelis über 2 Jahre, und die dritten abermals
über 2 Jahre, womit alle ihre Ansprüche erledigt sein sollen. Zeugen
sind Peter Nützel und Sebald Schreier. Sodann erklärt Peter Vischer
Rothschmid an einem, Peter Mülich und Martha seine eheliche
Wirtin am andern Theile, Montag 4.. Febr., dass sie sich um alle
Herman Vischers und Felicitas, seiner Wirtin, ihres Vaters, Mutter,
Schvttälter und Schwieger, verlassen Habe, so vertragen haben, dass
Peter Vischer seiner Schwester noch 240 f. herausgeben soll, wo-
mit sie dann aller Ansprüche sich begiebt. Peter Vischer erklärt
auch, dass, nachdem er und seine Schwester sich mit den Vor-
mündern ihrer drei Stiefgeschwister dahin vertragen haben, dass sie
jedem derselben Geschwister 75 f. herauszalen wollen, er allein für
sich selbst, ohne Entgelt und Schaden seiner Schwester, diese
Summe bezalen will. Zeugen sind Wilhelm Hegnein und Sebald
Schreier. Hierauf bekennen Hanns Gutbier und Hanns Gerstner, die
Vormünder, am Freitag nach Matth. 1488, mit Ulrich Hallers und
Peter Imhofs Zeugniss, dass Peter Vischer ihnen diese 75 f. rh. ge-
zahlt hat. (Es ist vermuthlieh nicht der 29. l-"iebtn, sondern der
26. Sept. datirt, was sich aber nicht mit Gewissheit sagen lässt.
Auch ist es wol nur die erste Abzahlung, nicht alle drei auf ein-
mal, was wol besonders bemerkt sein würde.) Am Samstag g. Fbr.
erklärt Peter Vischer, Rothschmid, dass, nachdem er mit seiner
Schwester Martha, auch mit Hannsen Gerstner und Hannsen Gut-
bier, seiner drei Stiefgeschwister Vormündern, gütlich vertragen ist,
und den Vormündern diese Summe, ohne Entgelt seiner Schwester,
auszuzahlen versprochen hat, er den Vormündern desshalb, mit
Zeugniss von Wilhelm Hegnein und Sebald Frey, seine ganze Habe
verpfändet hat. Endlich erklären am Freitag I3. Juli 14.92 Peter
Mülich und seine Frau, mit Zeugniss von Niklas Gross und Hanns
Haller, Jorg Hallers seligen Sohn, dass sie ganz bezahlt sind. Hieraus
ergeben sich mehrere bisher unbekannte Familienverhältnisse des
berühmten Meisters-
Dazwischen fällt folgendes; Am Montag 4. Okt. 1490 bekennt
l-lanns Gross, dass er Margrethen, Peter Vischers ehlicher Wirtin,
seiner Tochter, den grünen Mantel, die Schaube und den Schleier,
den er ihr auf die Hochzeit geliehen hatte, geben (schenken) und
nicht mehr an sie fordern will, dagegen hat Peter Vischer mit
handgebenden Treuen dem Richter gelobt, seinem Weib die vermel-
deten Stücke nicht zu verkaufen noch zu versetzen noch „anzu-
werden", mit Zeugniss von Hn. Hannsen lmhof, Hn. Hannsen
Tetzel und Hn. Erasmus Haller. Es wäre allerdings gut, wenn
bei Peter Vischer noch beigeschrieben wäre, "Rotbschmid", wodurch
jeder Zweifel gehoben wäre. Indessen wird eines andern Peter
Vischer in jener Zeit nicht gedacht, und nachdem er einmal Meister