PAULUS BEHAIM.
STEINMETZ AUF DER PEUNT.
von n. 717: „Hansen Behems Landpawmeisters dieser Stadt, Chri-
stolTen und Hansen seiner Sün, Erasmussen Rotenburgers seines
Aydens Auch Ir Aller haussfrawen vnd Nachkumen Begrebnus. 1555."
das seinige ist, leidet keinen Zweifel.
Christoff Behaim heiratete Margareth, Hannscn Schweigkers
und Katharina seiner Ehefrau beider seligen Tochter, die am
30. Merz 1549 über ihr Erbtheil quittirte.
S. Baadens Beiträge II. 17. und Jahrb. f. Kunstwissensch.
1868. p. 260, wo der Landbaurneister, im Widerspruch zu dem
Vorausgesagten, nicht der Sohn, sondern der Vetter, sowol des
ältern Hanns, als auch des Paulus Behaim genannt wird. Es werden
a. a. O. mehrere Verwendungen beider Behaime, sowol des Land-
baumeisters als auch des Meister Paulus angeführt.
PAULUS
BEHAIM,
STEINMETZ
AUF
DER
PEUNT.
Dieser Meister
Paulus ist
des
alten Meisters Hanns Behaim
Sohn, welchen sein Vater mit allem Fleiss gelernt, auch ihm
viel guter Künsten verlassen hat, ihn auch dazu gehalten, dass
er an fremden Orten viel gesehen und im Bauen erfahren hat.
Sein Meisterstück ist gewesen St. Rochus Capellen auf dem
neuen Kirchhof vor dem Spittlerthor. A0. 1538 hat er den
grossen Bau vor dem Vestnerthor angefangen und A0. 154.5
vollendet. Er machte auch eine Visirung zu einer gewaltigen
Befestigung, derselbe Plan erforderte den halben Theil von
Nürnbergs Weiten, und zweifle gar nicht, so er einen Verleger
gehabt, er wurde dasselbige nicht weniger im Werk als in der
Visirung vollzogen haben, und hat solche Visirung dem König
in England zugeschickt.
Die Erbauung von St. Rochus Kapelle. hängt mit der Ver-
legung der Begräbnisse vor die Stadt zusammen, welche anfänglich
nur auf die zweite Jahreshälfte von Joh. Baptiste an bis Joh. Evan-
geliste, und nur für den Fall eines eintretenden Sterbens, keines-
wegs aber für immer, ins Auge gefasst war, aber als 1520 ein
solches Sterben hereinbrach, in Vollzug gesetzt und mit grosser
Strenge, ohne eine Ausnahme zuzulassen, eingehalten wurde. Dass
Paulus Behaim den Bau der Capelle führte, muss man auf Neu-
dörfer's Gewähr annehmen, da es als eine Privatunternehmung des
Imhofschen Geschlechts, und zwar, nach Conrad Imh0f's, des eigent-
lichen Stifters, schon 1519 eingetretenern Tode, seiner ihn be-
erbenden Brüder anzusehen ist, und amtliche Aufzeichnungen dess-
halb nicht vorliegen, ausser ganz allgemeiner Art. Dass Paulus