HANNS NEUSCHEL,
POSAUNENMACHER UND STADTTROISIINIETER.
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aus der Losungstube einzunehmen, den Herren und der Losungstube
innen lasse, so lange bis die gesagte Stimme gezahlt sei, setzt auch
zu mehr Sicherheit, ob er Todes halb abgehen würde, seine Be-
hausung an der (irasergasse auf nachfolgende Hannseti Lölfelholz,
als des Eigenherrn, Bewilligung, zu Llnterpfaiud ein, vor Männiglich
darauf zu gewarten. (Cons. 35, fol. 16g b.) Ob dieser llanns Vi-
scher ein Bruder des Jacob Vischer war, ist möglich, aber nicht
zu beweisen, aber gewiss war er eben so wenig ein Sohn des Roth-
schmids. Dass aber Hanns Neuschel der Stadtpfeifei" war, sieht man
aus der Anweisung auf seinen Sold und aus der Verpfändung seines
Hauses an der Grasergasse. Und nun kam auch noch der andere
Eidam, Jacob Vischer, und erklärte am Montag 19. Nov. 1526, dass
er den nachbenannten seinen (iläubigern schuldig geworden sei für
Kaufmannswaare, deren Bezahlung längst verstrichen sei, nämlich
Peter Imhof und desselben Gebrüdern in (iold 1010 f., Amhrosien
und Hannsen den Hochstettern (einem Augsburger Hause) 470 f.,
Anthonien Vento (S32 II, Hannsen Schweikern 210 f., das alles in
einer Stimma macht 2322 f. rh. Um diese Stimme hat er sich mit
ihnen vertragen, so dass er ihnen zusammen jährlich 200 f. ent-
richten und von dato über ein Jahr mit der ersten Bezahlung an-
fangen will. Zu mehr Sicherheit setzt er Hannsen Neuschel und
Gertraud seine Hausfrau, seinen Schwäher und Schwieger als
Bürgen, welche sich auch vor Gericht dazu bekannt haben. (Cons. 35,
fol. 177 b.) Die weiteren Bedingungen dieses Vertrags, aus dem nur
klar hervorgeht, dass an eine Identität mit dem Rothschmietlsohn
ebensowenig wie bei dem l-lanns zu denken ist, konnten hier weg-
bleiben, genug, dass Hanns Neuschel, der hier abermals vor den Riss
tritt, durch seine Frau als der oben schon nachgewiesene Trom-
petenmacher und Stadtpfeifer constatirt wird.
Die elterlichen Sorgen oder wenn man will Freuden des
Neuschelschen Ehepaares waren durch die Wirkungen der Refor-
mation auch erweitert wortlen. Die ins Kloster Engelthal 1515
untergebrachte Tochter, Anna genannt, hatte dasselbe verlassen,
war nach Nürnberg zu ihren Eltern zurückgekehrt, und forderte
nun ihr Eingebrachtes zurück, was von demselben, wie auch in den
andern Klöstern geschah man sehe das Verfahren bei St. Clara etc.
ohne langes Widerstreben geleistet wurde. Wie vorher das Aus-
treten vor sich ging, darüber liegt nichts vor. Genug, am Mon-
tag 23. Juli 1526 bekannten Hanns Neuschel und Gertraud, seine
eheliche Hausfrau, auch Anna, ihre Tochter, Blasius StöckePs ehe-
liche Hausfrau, nachdem vorbesagte Eltern derselben Anna in ver-
gangenen Jahren, als sie in das Kloster gen Engelthal gekommen,
100 f. mitgegeben, dass Sigmund Fürer, als PHeger desselben
Klosters, der Anna Stöcklin, da sie wieder aus demselben Kloster
in den weltlichen Stand gekommen, diese 100 f. von wegen des
Klosters wieder gegeben habe und sagen darüber ihn und das