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HANNS NEUSCHE
POSAUNENMACHER UND STADTTROMMETE
100 f. geliehenes Geld schuldig seien, die soll man ihm so lang er
lebt und ihr Diener ist, jährlich einen Theil an seinem Sold ab-
ziehen, bis zu ganzer Bezahlung, mit der Bedingung, was auf sein
Ableben oder so er nicht mehr ihr Diener wäre, an diesen 100 f.
noch unbezahlt aussen stünde, dass ein Rath wegen des hinter-
stelligen Rückstands auf die Erbschaft ihrer Behausung hie bei den
Karthäusern gegen der Grasergasse über, darin sie wohnen, ein
Unterpfand haben solle, in welche Verpfändung Sixt Oelhafen als
Eigcnheri" gemeltei- Behausung vor Clemens Volkamer und Friedrich
Behaim, als Zeugen, gewilligt hat. (Cons. 27, fol. 51 b.) Auch hier
ist er nicht ausdrücklich als Trommcteninacher oder Stadtpfeifer
bezeichnet, aber dass er es ist, geht aus dem ganzen Inhalt der
Schuldrcrschreiluung unleugbar hervor. Dass Hanns Neuschel auch
sonst nicht unbegütert war, zeigt auch folgende Urkunde: Hans
Neuschcl bekannte, nachdem er mit Heinrich Krausen, Wendel
Dettelbachs seligen Kindern, Ilännslein und Sebastian, zu Vormund
gesetzt worden sei, er aber 4.5 f., die den Kindern zustehen, innen
habe, dass er demnach und damit dieses Geld den Kindern ertrage,
auf seinem Haus im Neuen GäSSlClH bei St. Lorenzen gelegen, 2 f.
und 1 Ort (zlj, f.) zu Zins verkauft haben und darum die oben
bestimmte Summe innen behalten und sie also gesichert haben
wolle, mit Versprechung, ihnen hinfüro diese Zinsen, so lange die
nicht abgekauft sind, zu zinsen und zu reichen. Darein willigt Hr.
Georg Müllner, anstatt Hannsen Lötfelholz, als der Behausung Eigen-
herrn. Geschehen am Freitag 23. Sept. 1524. (Cons. 32, fol. 142 b.)
Das Neue Gässlein bei St. Lorenzen ist die jetzige Karthäusergasse,
das Haus selbst unbestimmbar.
Ausser der im Kloster Engelthal untergebrachten Tochter
hatten die Neuschellschen Eheleute noch zwei Töchter, Söhne
scheinen sie nicht gehabt zu haben. Dass diese Töchter verheiratet
waren, sieht man aus folgenden Urkunden: Hanns Neuschel und
Gertratid seine Hausfrau bekennen als Bürgen für Jacob Vischer,
ihren Eidam, Frizen Puchfelder 60 f. für Steckheftlein, und Casparn
lfrischauf 92 f. für Paternoster, die derselb Vischer von ihnen
empfangen, zu bezahlen und Jedem alle Vierteljahre 15 f. daran zu
geben, bis die ganze Stimme bezahlt sei. Geschehen im Gericht am
Freitag 18. Aug. 1525. Die beigeschriebenen Quittungen der Gläu-
biger zeigen, dass bis 1527 die Schulden gezahlt waren. (Cons. 33,
fol. 105.) An eine Verwandtschaft dieses Vischer mit dem Roth-
schmied Peter ist nicht zu denken. Aber diese Verbürgung der guten
Eheleute war nicht die einzige. An Allerheiligen (1. Nov.) 1526
bekannte Hanns Neuschel vor Hanns Rieter und Sebastian Haller,
als gebetenen Zeugen, nachdem Hanns Vischer, sein Eidam, dem
Ungelter 50 f. verfallenes Ungeld schuldig sei, dass er dieselben
für den genannten seinen Eidam selbst geben solle und wolle, der-
gestalt, dass er jährlich seinen Sold, den er von gemeiner Stadt