Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

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HANNS NEUSCHE 
POSAUNENMACHER UND STADTTROMMETE 
100 f. geliehenes Geld schuldig seien, die soll man ihm so lang er 
lebt und ihr Diener ist, jährlich einen Theil an seinem Sold ab- 
ziehen, bis zu ganzer Bezahlung, mit der Bedingung, was auf sein 
Ableben oder so er nicht mehr ihr Diener wäre, an diesen 100 f. 
noch unbezahlt aussen stünde, dass ein Rath wegen des hinter- 
stelligen Rückstands auf die Erbschaft ihrer Behausung hie bei den 
Karthäusern gegen der Grasergasse über, darin sie wohnen, ein 
Unterpfand haben solle, in welche Verpfändung Sixt Oelhafen als 
Eigcnheri" gemeltei- Behausung vor Clemens Volkamer und Friedrich 
Behaim, als Zeugen, gewilligt hat. (Cons. 27, fol. 51 b.) Auch hier 
ist er nicht ausdrücklich als Trommcteninacher oder Stadtpfeifer 
bezeichnet, aber dass er es ist, geht aus dem ganzen Inhalt der 
Schuldrcrschreiluung unleugbar hervor. Dass Hanns Neuschel auch 
sonst nicht unbegütert war, zeigt auch folgende Urkunde: Hans 
Neuschcl bekannte, nachdem er mit Heinrich Krausen, Wendel 
Dettelbachs seligen Kindern, Ilännslein und Sebastian, zu Vormund 
gesetzt worden sei, er aber 4.5 f., die den Kindern zustehen, innen 
habe, dass er demnach und damit dieses Geld den Kindern ertrage, 
auf seinem Haus im Neuen GäSSlClH bei St. Lorenzen gelegen, 2 f. 
und 1 Ort (zlj, f.) zu Zins verkauft haben und darum die oben 
bestimmte Summe innen behalten und sie also gesichert haben 
wolle, mit Versprechung, ihnen hinfüro diese Zinsen, so lange die 
nicht abgekauft sind, zu zinsen und zu reichen. Darein willigt Hr. 
Georg Müllner, anstatt Hannsen Lötfelholz, als der Behausung Eigen- 
herrn. Geschehen am Freitag 23. Sept. 1524. (Cons. 32, fol. 142 b.) 
Das Neue Gässlein bei St. Lorenzen ist die jetzige Karthäusergasse, 
das Haus selbst unbestimmbar. 
Ausser der im Kloster Engelthal untergebrachten Tochter 
hatten die Neuschellschen Eheleute noch zwei Töchter, Söhne 
scheinen sie nicht gehabt zu haben. Dass diese Töchter verheiratet 
waren, sieht man aus folgenden Urkunden: Hanns Neuschel und 
Gertratid seine Hausfrau bekennen als Bürgen für Jacob Vischer, 
ihren Eidam, Frizen Puchfelder 60 f. für Steckheftlein, und Casparn 
lfrischauf 92 f. für Paternoster, die derselb Vischer von ihnen 
empfangen, zu bezahlen und Jedem alle Vierteljahre 15 f. daran zu 
geben, bis die ganze Stimme bezahlt sei. Geschehen im Gericht am 
Freitag 18. Aug. 1525. Die beigeschriebenen Quittungen der Gläu- 
biger zeigen, dass bis 1527 die Schulden gezahlt waren. (Cons. 33, 
fol. 105.) An eine Verwandtschaft dieses Vischer mit dem Roth- 
schmied Peter ist nicht zu denken. Aber diese Verbürgung der guten 
Eheleute war nicht die einzige. An Allerheiligen (1. Nov.) 1526 
bekannte Hanns Neuschel vor Hanns Rieter und Sebastian Haller, 
als gebetenen Zeugen, nachdem Hanns Vischer, sein Eidam, dem 
Ungelter 50 f. verfallenes Ungeld schuldig sei, dass er dieselben 
für den genannten seinen Eidam selbst geben solle und wolle, der- 
gestalt, dass er jährlich seinen Sold, den er von gemeiner Stadt
	        
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