HANNS NEUSCHEL
POSAUNENNIACHER UND STADTTR OMMETER.
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ist. Zeugen der am Samstag 30. Merz 1504. gegebenen Verschrei-
bung waren Ludwig Schnöd und Sigmund Pessler. Lit. 20, fol. 96.
Nun hört man mehrere Jahre nichts mehr von Hanns Neu-
schel, bis im J. 1511 von seinen Geschäftsvorniüntlern, Heinrich
Bauer und Peter Man, Legatc, die er in seinem Geschäft gemacht hat,
einzelnen Personen ausgezahlt werden, und eine erbliche Anforderung
an die Hinterlassenschaft der Agnes Neuschlin dadurch erledigt
wird, dass das gerichtliche Erkenntniss den Anfordernden den vier-
ten Thcil des Nachlasses zuspricht. Agnes wird also wol die dritte
Frau des l-Ianns Neuschel gewesen und kinderlos, ohne Testament
gestorben sein. (Cons. 17, fol. 242, 24.4, 24.5.) Von den oben-
genannten Kindern erster Ehe wird ferner nur ein Sohn Hanns
erwähnt, ob der erste oder der andere dieses Namens muss man
unentschieden lassen, eine Schwester desselben, Petronella mit Na-
men, ist wol der Elsbeth, der zweiten Frau zuzuweisen. Dieser
Hanns ist es nun, von welchem Neudörfer mit so viel Lobe redet.
Er trat in die Stelle seines Vaters, wie aus folgender Verschreibung
ersichtlich ist. Hanns Neuschel und Gertraud seine Hausfrau be-
kennen, dfass ihnen die Herren Losunger von gemeiner Stadt Comun
Geld 80 rh. zu anliegender ihrer Notdurft geliehen haben, die
sie nachfolgender Gestalt zu bezahlen versprechen, nemlich, dass
der Rath alle Quatember an seinem Soldgeld 18 Pfd. innen be-
halten soll, bis zu vollkommener Bezahlung, dazu setzen sie als
Unterpfand ein ihre Erbschaft an der Behausung bei den Zwölf-
brüdern gelegen mit Wissen und Willen Hrn. Sixten Oelhafen, doch
ihm an der Gerechtigkeit seiner Eigenschaft ohne Schaden. Zeugen
sind Franz Schürstah und Bartholomeus Flick; geschehen am Mon-
tag 31.März 1516. (Cons. 21, fol. 42.) Er wird hier zwar nicht
Trommetenmacher genannt, aber als Bediensteter des Rathes er-
scheint er durch seinen Sold, und schon im vorhergegangenen Jahre
wird seines Handwerks gedacht, indem am 16. Mai 1515 auf seine,
des Trommetenmachers, Klage dem Barbierer Jorgen Ochsenkun
geboten wird, des Zeichens der kaiserLKron, das er, gemeltem Neuschel
zuwider auf seine Posaunen zu schlagen sich unterstanden, sofort
abzustehen, weil gedachter Neuschel und sein Vater die zu schlagen
vor viel Jahren hergebracht und gebraucht haben, oder wenn er
das verachte, werde ein Rath mit Strafe gegen ihn gedenken und
ihn pfänden lassen. Dazu liess man sie beide einen Frieden gegen
einander geloben. Auch hatte am 11. Aug. desselben Jahres der Rath
eingewilligt, dass die Priorin zu Engelthal Hannsen Neuschel's des
Trommetenmachers Tochter zu einer Klosterfrau aufnehme. In eines
der nächstfolgenden Jahre muss die Neudörfern zufolge geschehene
Reise nach Rom, um sich vor Papst Leo X. hören zu lassen, zu setzen
sein; das Schweigen des Rathsbuches kann freilich nicht als Gegen-
beweis gelten. Am Samstag 14. Juli 1520 bekannten Hanns Neu-
schel und Gertraud, seine ehliche Hausfrau, dass sie dem Rath