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HANNS NEUSCHEL,
POSAUNENMA CHER UNI
STA DTTROM METER.
1495 ihre bisher gehabte Erbschaft an der Hofstatt hinten am
Sondergeubad, neben des benannten Hannsen Neuschels Hause ge-
legen, ihm als Erb für 55 f. rh. zu kaufen gegeben haben, mit
Bewilligung Hannsen Holzschuhcrs, dess die Eigenschaft mit 3 Pfd.
daran ist, wie Wolf Holzschuher, sein Vetter, für ihn angesagt hat.
Der am Montag 6. Juli 14.95 ausgestellte Kaufbrief wurde von Niklas
Gross und Georg Holzschuher bezeugt. (Lit. 11, f. 85.) Das Haus
schaute also gegen Mittag. Darauf bekannte Hanns Neuschel, der
Trommetenmacher, für sich und Elsbeth, seine ehliche Wirtin, dass
Hanns und Ludwig die Flocken, Gebrüder, Katharina, Hannsen
Ingrams ehliche Hausfrau, ihre Schwester, Johann Murrner und
Johann Wengenmair, beide Canzleischreiber, als vom Rath gegebene
Vormunde Ursulä, Conzen und Clarä, Geschwister, Hannsen Rap-
polts und Clara seiner Hausfrauen seligen gelassner Kinder, die
Eigenschaft mit 10 Groschen, je sieben Pfg. für einen Groschen,
aus dem Haus, zwischen Hanns Neuschels und Endres Osterbergers
Häusern, gegen der Karthäuser Garten über dem Weg gelegen,
daran die Erbschaft Elsbeth Hehlin seligen Erben wäre, ihm, dem
Hanns Neuschel, und seiner Hausfrau um 13 f. rh. verkauft. Der
am 24. Juli 14.97 ausgefertigte Kaufbrief wurde von Ulrich Grund-
herr und Sebald Schürstab bezeugt.
Während das nur der Kauf eines Eigengelds oder eine Capi-
talanlage war, folgt nun wieder ein Kauf eines Hauses. Hanns Neu-
schel, der Trummeteninacluer, erweist, dass Margreth Hannsen
Hertels sel. Witwe und mit ihr Michel Hertel ihr Sohn und Anna
Hannsen Hofrnanns ehliche Wirthin, ihre Tochter, für sich, auch
für Ilannsen Hertel, ihren Sohn und Bruder, Bürger dahier, am
Eritag 12. April 1502 erklärt haben, dass sie ihre Erbschaft an
ihrem Hause des hintern Thorhatlses an der Neuengasse zwischen
Hannsen Maiers und Paulus Dratziehern Häusern gelegen, verkauft
haben demselben Hannsen Neuschel um 4.0 f. rh., was auch ge-
schah mit WVissen und NVillen Martin Preglers, der 1 f. Stadt-
währting als Eigengeld auf diesem Hause hat. Der von Ulman
Stromer und Jeronimus Holzschuher bezeugte Gerichtsbrief ward
ertheilt am Montag 9. Mai 1502. Am Mittwoch 6. Merz 150.1. be-
schloss der Rath, Hannsen Neuschel, dem Trummeter, auf 5 Jahre
100 f. zu leihen, doch mit genugsamei" Caution. In der Ver-
schreibung bekannte Hanns Neuschel, dass ihm Burgermeister und
Rath von Nürnberg zu seinem Bedarf bare 1oo f. rh. geliehen haben,
die er ihnen in der Mass wieder erstatten will, dass sie ihm an
seinen": Lohn jährlich 20 f. abziehen sollen und zu grösserer Sicher-
heit hat er die Erbschaft seiner Behausung allhie heim Sundergäu
gelegen für den Fall, dass er nicht Bezahlung thue oder vor end-
licher Bezahlung mit Tod abgehe oder um seinen Dienst kommen
und abscheiden werde, verpfändet, was mit Wissen, Willen und
WVort Frauen Anna Pömerin, Witwe, als Eigenfrauen, geschehen