HANNS NEUS CHEI.
R UNI) STADTTROIUMETER.
POSAUNENMACHE
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thekenbücher eingeführt wurden und das Publieum die Ueberzeu-
gung bekam, in diesen Büchern sei Alles, was über den Besitz des
Einzelnen zu wissen nöthig sei, ohne die weitläuftigen und unver-
ständlichen Formularien der alten Pergamente, eingetragen, da
wanderten massenhaft die sauber geschriebenen Documente zum Buch-
binder, Metallschlager und zum Antiquar, wer von diesen am meisten,
dafür bot und zahlte. Eine hiesige Antiquariatshaildlung gab im
Jahre 1858 ein Paar Kataloge, meistens Urkundenverzeichnisse ent-
haltend, heraus, die von fremden und ausivärtigen Liebhabern ge-
kauft worden und für Nürnberg, aus dem sie hervorgingen, verloren
gegangen sind. Und namentlich kamen diese Documente aus gerin--
geren Häusern, deren Inhabern der erforderliche Bildungsgrad, sie
zu würdigen, abging, und die froh waren, für das werthlose Ding
doch wenigstens eine Kleinigkeit zu bekommen. Doch es mag genug
sein, diesem Klaglied hier Raum gegeben zu haben, und es ist Zeit,
zu Hanns Neuschel, dem Vater, zurückzukehren.
Balthasar Pfurner, Procurator, erwies vor Gericht von wegen
Hannsen Neuschels, Tromrnetenmachers, und Elsbeten, seiner andern
ehlichen Wirthin, dass Gabriel Muffel und Ulrich Haller eidlich be-
zeugt haben, dass Hanns, Berchtold und Aberhanns die Neuschel,
des vorgenannten Neuschel Söhne von Anna seiner ersten ehlichen
WVirthin, am Eritag 12. Juni 14.87 bekannt haben, dass sie sich
für sich selbst, auch für Lienhard und Margareth, ihre unmündigen
Geschwister, mit dem genannten, ihrem rechten Vater, und ihrer
Stiefmutter, dahin vereinigt und vertragen haben, dass, wenn ihr
Vater vor der Stiefmutter mit Tod abgehe, dieser dann ihre Kleider,
Kleinote, Gewand und Gebäude, was zu ihrem Leib gehöre, frei
folgen solle, und dass sie, die Stiefmutter, mit ihnen, den vor-
genannten fünf Stiefkindern, auch den Kindern, die Hanns Neuschel
bei ihr überkommen werde, alle seine hinterlassene Habe gleich
mit einander erben sollen, als manig Mund als manig Pfund. Hanns
Neuschel erweist auch, dass Ulrich Mayer, Färber, und Hanns
Glanster, Zimmermann, obrigkeitlich gesetzte Vormünder der unmün-
digen Kinder, am Samstag 30. Juni in diesen Vertrag gewilligt
haben. Der hierüber am Montag 2. Juli ausgestellte Gerichtsbrief
ward bezeugt von Endres Geuder und Erkenbrecht Coler.
Auch verkaufte Hanns Neuschel und Elsbeth seine eheliche
YVirthin, einen Garten am Judenbühl gelegen, um 86 f. an Heinz
Ranauer, nebst einem Eigenzins von 4 f. rh. und einer Fastnacht-
henne, was den jungen Harsdörrfern zusteht. Der Gerichtsbrief, be-
zeugt von Hektor Pömer und Erkenbrecht Coler, wurde am Frei-
tag 24.. Oct. 1488 ausgefertigt.
Neuschel wohnte in der Nähe des Sondergeubaties, wie aus
folgendem Brief erhellt. Hanns Neuschel, der Trommetenmacher,
erweist für sich und seine ehliche Wirthin, dass Hanns Frank, der
Schreiner, und Brigitta, seine ehliche Hausfrau, am Samstag 6. Juni