HANNS NEUSCHEL, POSAUNENAIACHEIQ
UND
STADTTROMMETER.
tigung in die Erklärung oder Anmerkung verlegt wurde, hier von
diesem Vorgang abzugeben und die wahre Form des Namens schon
in der Ueberschrift zu gebrauchen. Dass eine Familie Meuschel
existirt hat, dass der Namen, sei er alt oder neu eingebürgert,
noch existirt, mag immerhin sein, aber die beiden Trompetenmacluer
hiessen nicht anders als Neuschel. Dass Doppelmayr ihn unter dem
falschen Namen aufführt, geschah offenbar auf des Cocleus schon
öfter angeführte Autorität hin, beziehungsweise auf die Vorrede
von 1512 zur Ausgabe des Pomponius Mela, Welcher Autorität,
obwohl Cocleus im Ganzen ein wohlunterrichteter Mann war, doch
ausser dieser falschen Namensform auch der bis auf den heutigen
Tag nicht ausser Curs gesetzte Peter Hele zugeschrieben werden
muss, den die Späteren in gläubiger Befangenheit prüfungslos nach-
geschrieben haben. Wenn oben das Jahr 14.86 als äusserste Grenze
der Aufzeichnungen angegeben ist, so geschieht es desswegen, weil
die hier benutzten Gerichtsbücher, Literarum und Conservatorium
genannt, aus früheren Jahren durch fahrlässige Verwahrlosung nicht
mehr vorhanden sind, die Rathsbücher aber, welche erst mit 144i
beginnen, über Persönlichkeiten wie die hier berührten, nur aus-
nahmsweise und zufällig etwas berichten und erst gegen das Ende
des 15. Jahrhdts. auch auf solche Mittheiluiagen eingehen. Die Zer-
störung, welche Gleichgiltigkeit und Unwissenheit in den archi-
valischen Schätzen Nürnbergs angerichtet hat, ist ungeheuer, und
unter archivalisch ist hier nicht blos das zu verstehen, was den
Behörden zur Bewahrung anvertraut war und ist, was natürlich von
dieser Zerstörung nicht betroffen werden kann, sondern das, was
sich in den Häusern, der Obhut der Einzelnen übergeben, und von
ihrem eigenen Interesse gehütet, findet. Fast jedes Haus besass ehe-
dem seine mehr oder minder zahlreichen Hausbriefe, welche über
die früheren Besitzer, die Erwerbsweise, ob durch Kauf oder Erb-
schaft, über Gereehtigkeiten des Hauses etc. Auskunft gaben und
ein Archiv im Kleinen bildeten, das von jedem Besitzer dem Nach-
folger übergeben und sorgfältig gehütet wurde. Bei einzelnen Häu-
sern hat sich in einer oft bewundernswürdigen Weise die ganze Folge
dieser Hausbriefe erhalten, bei andern oft nur lückenhaft, bei vielen
gar nicht, und namentlich sind es die kleineren, welche diesen
Mangel am häufigsten zeigen. Oft wird in einer solchen Urkunde
gesagt, es seien vom Verkäufer dem Käufer die das Haus betreffen-
den Urkunden übergeben worden, zuweilen wird auch die Zahl der-
selben genannt, aber wenn man nachforscht, wo sie sind, so ist
nichts zu finden. Diese aus den verschiedensten Ursachen hervor-
gegangene Verwahrlosung und Zersplitterung der besagten archi-
valischen Schätze hat freilich erweislich schon in der reichsstädti-
sehen Zeit geuraltet, und der WVahn, diese alten Documente seien
werthlos und sie zu hüten sei eine Thorheit, hat schon vor 1806
zur Verschleutlerung derselben mitgeholfen, aber seitdem die Hypo-