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hatte. Hatte man geglaubt, er habe sich mit Oswald Reinhard ver-
gesellschaftet, so zeigt die folgende Urkunde ihn in anderer Ver-
bindung. Hanns Nickel eines und Augustin Hirschvogel anders
Theils bekennen, nachdem sie sich der Venedischen Arbeit mit dem
Schmelzen und Glaswerk miteinander unterfangen, und Samentlich
zu treiben mit sonderm Gedingen gegeneinander hievor verpflichtet
haben, sie aber solcher Arbeit und Handels dermassen berichtet
seien, dass sie wissen, was Jedem insonderheit mit seiner Arbeit
darauf gehe und darzulegen gebühre, dass sie sich demnach solcher
Verlegung halben dermassen mit einander vereinigt haben, dass
Hirschvogel zu solcher Arbeit das Gemäle, Farb und das Holz als
für sein Kosten dargeben, und Nickel all ander Unkosten und Zeug,
_ nichts ausgenommen, auf seinen Theil, doch auf gleichen Geniess,
darlegen und geben solle, mit dem Zusagen, dass keiner einen
Fremden solche Kunst ohn des Andern Vorwissen und Verwilligung
unterweisen, desgleichen mit keinem Andern Solches treiben und
arbeiten solle, sondern sie wollen sich hierin dermassen gegen ein-
ander halten, dass es Jedem ohn Nachtheil und Beschwerd sein
soll. Zeugen waren Augustin Gabishatipt und Pangraz Altentaler,
Mittwoch 15. Mai 1532. (Cons. 43, fol. 100 b.)
Von Oswald Reinhard ist nicht mehr die Rede, obwol es
nicht scheint, dass sein Tod an der Auflösung der Verbindung
Schuld war. Wie viel Augustin in dieser zweiten Phase seiner künst-
lerischen Bestrebungen ausgerichtet habe, weiss man nicht, man
muss sich dafür mit Neudörfefs, seines Zeitgenossen, Aussage, be-
gnügen. Es dauerte jedoch nicht lange, so findet man ihn in der
dritten Phase, dem Wappenschneiden. Am Montag 14. Juli 1533,
bekannte Paulus Schütz, Goldschmidsgesell, nachdem er Augustin
Hirschvogeln drei Jahr lang verdingt und gesprochen gewesen sei,
von demselben die Kunst des Steinschneidens zu lernen und zu
treiben, er aber diese Zeit nit ausgehalten und derhalben ihm, dem
Hirschvogel, 30 f. nach dem gemachten Geding zu bezahlen schul-
dig sei, dass er demnach ihm diese 30 f. in einem Jahre ent-
richten wolle, nämlich also, wenn er mittler Zeit des Jahrs an sol-
cher Summa dem Hirschvogel den halben Theil, als 15 f. entrichte,
so soll Hirschvogel schuldig sein, ihm alsdann, was ihm in der
Kunst des Steinschneidens noch mangelt, vollkommeir und getreu-
lieh, seines Vermögens zu unterrichten und zu lernen, und die
übrigen 15 f. nach Ausgang des Jahrs, ohne des Hirschvogels
Kosten; daneben verspricht auch obgedachter Paulus Schütz, solche
Kunst und was er darin von dem Hirschvogel unterwiesen worden
ist, hie, in dieser Stadt Nürnberg fur sich selbst sein Lebenlang
nicht zu treiben, noch auch einem andern zu lernen, es wäre denn,
dass er sich hie setzen und auf dem Goldschmidhandwerk Meister
würde, alsdann soll er dasselbe für sich selbst zu treiben unver-
bunden sein, doch dass er es Niemand dann seine Kinder unter-