Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

AUGUSTIN HIRSSVOGEL, GLASMALER. 
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ihrer Kunst der Venedischen Arbeit mit dem Schmelzen und Glas- 
werk 50 f. vorgestreckt und auf Bürgschaft geliehen habe, aber 
dem Oswald Reinhard nit fügsatn sein wolle, diese Kunst und Ar- 
beit mit dem Nickel weiter zu treiben, dass er demnach Augustin 
Hirssvogel an seine Statt stehen lassen und ihm samt dem Hanns 
Nickel diese Arbeit getreulich und mit allem Fleiss lernen und 
tinterweisen, auch mittler Zeit er, Reinhard, keinen andern, ausser- 
halb seiner Kinder, solche Arbeit lernen, und er derselben Arbeit 
auf offenem Markt nit feil haben oder ausser seines Hauses nicht 
verkaufen soll noch woll, weder wenig noch viel, wo er aber das 
nit thut und Hirschvogel dess Schaden erleiden würd, soll er ihm 
denselben Schaden zu widerkehren schuldig sein. Dessgleichen sollen 
und wollen Nickel und Hirschvogel bei solcher Pön keinen antierti 
ohne des Reinhards Willen und Wissen gedachte Kunst auch nit 
lernen oder unterweisen. 
Darauf verspricht genannter Augustin l-lirschvogel gemelten 
Oswald Reinhard seiner Schulden und Bürgschaft, als 25 f. gegen 
einen erbern Rath, wenn die Zeit der Zahlung kommt, zu entheben 
und gänzlich schadlos zu halten, bei Verpfändung aller seiner Güter, 
und setzt ihm derhalben zu einem Bürgen Jorgen Penzen, Malern 
allhie, Welcher diese Bürgschaft alsbald gegenwärtig auf sich genom- 
men hat. Dagegen hat Jeronitnus Holzschuher von wegen eines 
erbern Raths genannten Reinhard und seine Bürgen um die ver- 
schriebenen 25 f. ledig gezählt, so dass unsere Herren derwegen 
nichts mehr an sie fordern, sondern solcher Stirnma bei Augustin 
Hirschvogel und Jorgen Penzen seinen Bürgen gewärtig sein wollen. 
Gebetene Zeugen von allen Theilen waren Hanns Tucher der jüngere 
und Bonaventura Furtenbach. Geschehen am Mittwoch 27. Dec. 
1531. (Cons. 4.3, fol. 27.) Im Einklang hiemit ist natürlich auch 
das Rathsbuch wo (fol. 237  in Bernhart Paumgartners und 
Hieron. Holzschuhers Frage, folgender Verlass vom Mittwoch 20. Dec. 
1531 aufgezeichnet ist: "Augustin Hirschvogel ist laewilligt, dass 
ein Rath der 25 f., so Oswald Reyner einem Rath neben einem 
Hafner schuldig ist, von ihm gewarten und den Reyner derselben 
hiemit entledigt haben wolle, doch soll versucht werden, ob Hirss- 
vogel einem Rath darum Bürgschaft thun könne." Dass sich der 
Rath mit Georg Penzen Bürgschaft genügen liess, war freilich eigent- 
lich ein Gnadenact, nicht minder, als dass ihm der Rath am 
30. März 1531 zehen Gulden „seinen Nutz damit zu schaffen" ge- 
liehen hatte, die er in einem halben Jahr wieder in die Losung- 
stube zu entrichten versprach, wofür Veit Hirschvogel sein Bruder 
für ihn Bürge war, mit Zeugniss von Lazarus Holzschuher und Bar- 
tholmes Haller. (Cons. 4.2, fol. 88 b.) Wenn er (nach Rettberg Kstleb. 
p. 137) sich schon 1530 in Wien niederliess, so muss diese Nieder- 
lassung sehr vorübergehend gewesen und er von dort ziemlich kahl 
wieder heimgekommen sein, da er nicht einmal to f. zur Verfügung
	        
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