AUGUSTIN HIRSSVOGEL, GLASMALER.
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ihrer Kunst der Venedischen Arbeit mit dem Schmelzen und Glas-
werk 50 f. vorgestreckt und auf Bürgschaft geliehen habe, aber
dem Oswald Reinhard nit fügsatn sein wolle, diese Kunst und Ar-
beit mit dem Nickel weiter zu treiben, dass er demnach Augustin
Hirssvogel an seine Statt stehen lassen und ihm samt dem Hanns
Nickel diese Arbeit getreulich und mit allem Fleiss lernen und
tinterweisen, auch mittler Zeit er, Reinhard, keinen andern, ausser-
halb seiner Kinder, solche Arbeit lernen, und er derselben Arbeit
auf offenem Markt nit feil haben oder ausser seines Hauses nicht
verkaufen soll noch woll, weder wenig noch viel, wo er aber das
nit thut und Hirschvogel dess Schaden erleiden würd, soll er ihm
denselben Schaden zu widerkehren schuldig sein. Dessgleichen sollen
und wollen Nickel und Hirschvogel bei solcher Pön keinen antierti
ohne des Reinhards Willen und Wissen gedachte Kunst auch nit
lernen oder unterweisen.
Darauf verspricht genannter Augustin l-lirschvogel gemelten
Oswald Reinhard seiner Schulden und Bürgschaft, als 25 f. gegen
einen erbern Rath, wenn die Zeit der Zahlung kommt, zu entheben
und gänzlich schadlos zu halten, bei Verpfändung aller seiner Güter,
und setzt ihm derhalben zu einem Bürgen Jorgen Penzen, Malern
allhie, Welcher diese Bürgschaft alsbald gegenwärtig auf sich genom-
men hat. Dagegen hat Jeronitnus Holzschuher von wegen eines
erbern Raths genannten Reinhard und seine Bürgen um die ver-
schriebenen 25 f. ledig gezählt, so dass unsere Herren derwegen
nichts mehr an sie fordern, sondern solcher Stirnma bei Augustin
Hirschvogel und Jorgen Penzen seinen Bürgen gewärtig sein wollen.
Gebetene Zeugen von allen Theilen waren Hanns Tucher der jüngere
und Bonaventura Furtenbach. Geschehen am Mittwoch 27. Dec.
1531. (Cons. 4.3, fol. 27.) Im Einklang hiemit ist natürlich auch
das Rathsbuch wo (fol. 237 in Bernhart Paumgartners und
Hieron. Holzschuhers Frage, folgender Verlass vom Mittwoch 20. Dec.
1531 aufgezeichnet ist: "Augustin Hirschvogel ist laewilligt, dass
ein Rath der 25 f., so Oswald Reyner einem Rath neben einem
Hafner schuldig ist, von ihm gewarten und den Reyner derselben
hiemit entledigt haben wolle, doch soll versucht werden, ob Hirss-
vogel einem Rath darum Bürgschaft thun könne." Dass sich der
Rath mit Georg Penzen Bürgschaft genügen liess, war freilich eigent-
lich ein Gnadenact, nicht minder, als dass ihm der Rath am
30. März 1531 zehen Gulden „seinen Nutz damit zu schaffen" ge-
liehen hatte, die er in einem halben Jahr wieder in die Losung-
stube zu entrichten versprach, wofür Veit Hirschvogel sein Bruder
für ihn Bürge war, mit Zeugniss von Lazarus Holzschuher und Bar-
tholmes Haller. (Cons. 4.2, fol. 88 b.) Wenn er (nach Rettberg Kstleb.
p. 137) sich schon 1530 in Wien niederliess, so muss diese Nieder-
lassung sehr vorübergehend gewesen und er von dort ziemlich kahl
wieder heimgekommen sein, da er nicht einmal to f. zur Verfügung